10 Jahre EGMR

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 05.11.2008

Am 1.11.2008 feierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein zehnjähriges Bestehen. Am EGMR sind 47 Richter - einer für jeden Mitgliedstaat des Europarats - hauptberuflich tätig. Sie entscheiden über Individualbeschwerden, die jedermann im Geltungsbereich der EMRK direkt beim Gerichtshof einreichen kann.

In den 47 Mitgliedstaaten des Europarats bedeutet der EGMR für mehr als 800 Millionen Menschen die "letzte Zuflucht", wenn es um ihre Menschenrechte geht. Als das wichtigste Element im Schutzsystem der Menschenrechte des Europarats hat der Gerichtshof dies in hervorragender Weise ausgefüllt. Seine Rechtsprechung dient nicht nur den Mitgliedstaaten als Richtschnur, sondern hat auch weltweit wegweisende Bedeutung.

In den vergangenen 10 Jahren wurde der Gerichtshof mehr als 500.000 mal angerufen. Über 9000 Urteile wurden gesprochen. In einer Vielzahl der Fälle ging es dabei um das Recht auf ein faires Verfahren in angemessener Frist.

Der EGMR wurde durch das 11. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 1.11.1998 eingerichtet. Bis dahin war der Gerichtshof lediglich ein Überprüfungsorgan für die damals bestehende Europäische Kommission für Menschenrechte.

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