Computerspiel "Condemned II" beschlagnahmt
von , veröffentlicht am 06.11.2008Rechtsgebiete: BeschlagnahmeCondemned131 StGBComputerspielGewaltdarstellungVideo GameInternetstrafrechtMaterielles StrafrechtJugendschutzrechtUrheber- und MedienrechtStrafrecht|3626 Aufrufe
Das Amtsgericht München hat durch Beschluss vom 27.08.2008 das Computerspiel "Condemned 2" in der EU-Version für die XBox 360 allgemein wegen Verstoßes gegen das Strafverbot von Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB beschlagnahmt. Ebenso wie die Vorgängerversion darf das Computerspiel damit nicht mehr - auch nicht an Erwachsene - in Deutschland vertrieben werden. Insgesamt handelt es sich mithin um die - soweit ersichtlich - sechste Beschlagnahme eines Computerspiels wegen Verstoßes gegen § 131 StGB seit dem Jahre 2004.
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