Handy am Steuer: Bluetooth-Headset ist nicht Hörer des Handys

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 09.11.2008

Immer wieder Handy! In der NJW Nr. 46 ist einmal mehr eine Entscheidung hierzu zu finden (OLG Stuttgart NJW 2008, 3369). Der Betroffene hatte das Handy in der Freisprecheinrichtung und hielt sich das Bluetooth-Headset (das ja eigentlich am Ohr anzubringen ist) mit der rechten Hand zum Telefonieren an das Ohr.

Das AG hatte bei einer erstinstanzlichen Verurteilung die Ansicht vertreten, auch hierdurch würde § 23a Abs. 1a, 49 StVO verwirklicht. Das Verhalten des Betroffenen stehe nämlich dem in § 23 Abs. 1a StVO geregelten Verhalten gleich.

Das OLG Stuttgart hat das aber (richtigerweise, oder?!) anders gesehen: Die Entscheidung des AG verstoße gegen Art. 103 Abs. 2 GG, also gegen das Analogieverbot. Das Headset sei nämlich nicht nur einfach als Hörer des Handys anzusehen.

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19 Kommentare

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Andererseits...
...ist die verkehrstauglichkeit doch gleichfalls eingeschränkt, egal ob sich der Fahrer das Handy, das Headset oder eine Banane ans Ohr hält.

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@ Silent Bob:

Keine Frage. Die Aufagabe solche Unstimmigkeiten zu beseitigen, legt das Analogieverbot aber klar in die Hände des Gesetzgebers.

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genau so ist es auch, wenn es keine Banane am Ohr sondern eine Kippe im Mund ist. Oder ein Navi in der Mittelkonsole. Oder der Apfel (oder MicMac) im Mund. Oder die Wasserflasche... am besten alles verbieten. Inkl. Beifahrer natürlich.

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eine banane unter der fahrt zu schälen ist aber auch niht so einfach, da ja zumindest eine hand lenken muss.

ich bin von daher für das absolute verbot von autos ;)

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Der Mensch denkt, Gott lenkt! Also kann man sich mit beiden Beinen auf das Schälen der Banane konzentrieren!

Mal nebenbei, auch Ohrhörer/Kopfhörer sind während der Fahrt verboten.

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Die meisten neueren Entscheidungen zu § 23 Abs. 1a StVO zeigen relativ deutlich, dass das die Einführung dieses Verbots ein unüberlegter Schnellschuss war. Was vor drei Jahren noch als Mobiltelefon galt, wird heute zunehmend marginalisiert - stattdessen stehen immer häufiger Multifunktionsgeräte wie Smartphones, PDA-Phones und PNAs im Vordergrund, die eben "nebenher" auch noch telefonieren können.

Inzwischen hat jeder Dritte ein portables Navi im Auto, das von vielen nicht anders beurteilt wird als ein festeingebautes Navi bspw. im Autoradio. Aber lenkt die Bedienung eines portablen Navigationsgeräts während der Fahrt nicht genauso ab wie das Anwählen einer Telefonnummer per Kurzwahl? Selbst das "in-der-Hand-Halten" als K.O.-Kriterium hilft bei den oft wackelig installierten Navi- und Handyhalterungen nicht wirklich weiter - die Bedienung beeinträchtigt die Konzentration des Verkehrsteilnehmers eher noch mehr als beim in-der-Hand-Halten ...

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Ich muss JS absolut zustimmen: Ich kann mich nur für die Abschaffung ODER Anpassung des "Handyverbotes" aussprechen:

Entweder alles legalisieren oder ein absolutes Telefonierverbot einführen - wobei dann die Nutzung der Organizerfunktion eines PDAs(mit Telefonfunktion) erlaubt bleiben muss; Genauso wie die Eingabe von Adressdaten in ein Navi es derzeit schon ist.

P W

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Egal, ob es die oben genannte Banane am Ohr, ein Mobiltelefon in der Hand oder die Bedienung des Navigationsgerätes ist: Alles, was den Fahrer daran hindert, während der Fahrt BEIDE HÄNDE am Lenkrad zu haben, gehört verboten.

Im Grunde ist es so einfach aber der deutsche Gesetzgeber muß sich ja immer wieder in Wischi-Waschi-Regelungen verrennen, die am Ende mehr ausgehebelt als befolgt werden.

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@NewsShit!:

Alles, was den Fahrer daran hindert, während der fahrt beide Hände am Lenkrad zu haben, gehört verboten? Dann müssen wohl die Schaltknüppel als nächstes dran glauben... Zum Glück hab ich Automatik!

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@ NewsShit!:
Wer sein Auto nur mit 2 Händen am Lenkrad beherrscht, dem gehört der Führerschein abgenommen, da er bei jedem Schaltvorgang eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.

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NiMu/John: Immer schön Haare spalten, dann macht das Leben noch mehr Spaß.

Aber mal im Ernst. Ein wenig sollte man das schon differenzieren: Handbewegungen, die zum Fahren notwendig sind, wie Lenken, Schalten, Blinker betätigen, sind ja in Ordnung. Aber Spiegel-Einstellen, Rauchen, Flaschen öffnen oder Essen während der Fahrt sind zu ahnden.

Worauf meine Aussage abzielt, ist sicher trotzdem klar geworden: Keine Ausnahmen mehr. Dann kann kein findiger Anwalt mehr argumentieren, daß ein Blootooth-Headset kein eigenständiges Mobiltelefon ist und die falsche Verwendung straffrei bleibt.

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Interessant finde ich ja sowieso, dass aus dem Handyverbot Funkgeräte ausgenommen sind, die weiterhin sowohl als Walkie-Talkie als auch als festeingebautes Gerät verwendet werden dürfen. Erklär mir das mal einer...

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@NewsShit!:

Was Du als Haarspalterei bezeichnest nennen vernunftbegabte Menschen konsequentes denken und handeln.
Schalten und Blinken sei ja in Ordnung?!?
Das sind genau so lebensgefährliche Tätigkeiten wie Auto-Radio bedienen, CB-Funk bedienen oder die Entnahme einer geöffneten Getränkedose aus der dafür vorgesehenen Halterung.
Hier kann ich neben einer gewissen Obrigkeitstreue, nur schwächliche Inkonsequenz erkennen.
Keine Ausnahmen mehr, bedeutet eben KEINE AUSNAHMEN!

Also weg mit dem Auto und auf Fahrrad und Öffis umsatteln.

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Danke für den Artikel. Telefonieren am Steuer sollte meiner Meinung nach grundsätzlich verboten werden, egal ob mit oder ohne Headset. Diese ewige Streiterei...

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