EU-Mission gegen Piraterie vor Somalia beschlossen - Gegen die Piraten könnte es zu Strafverfahren in Deutschland kommen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 11.11.2008

Die Außenminister der EU haben am Montag in Brüssel die Operation "Atalanta" beschlossen. Zur Bekämpfung der Piraterie - notfalls mit Gewalt -  soll eine europäische Marinemission vor die Küste Somalias entsandt werden. Neben dem Schutz des allgemeinen Handelsverkehrs sollen insbesondere Schiffe des Welternährungsprogramms geschützt werden, die Hilfslieferungen für die Bevölkerung nach Somalia bringen.

Als schwierig erwies sich die Frage, was mit aufgegriffenen Piraten geschehen soll. Schon die NATO hatte darauf bei der Vorbereitung ihres Einsatzes keine Antworten gefunden, weil das Völkerrecht für internationale Missionen hier keine Regelungen vorsieht. Nach den Vorstellungen des Ratssekretariats der EU könnten bei dem noch zu schaffenden gemeinsamen Rechtsrahmen festgelegt werden, festgenommene Piraten nach dem nationalen Recht des Staates behandelt werden, dessen Schiffsbesatzung sie gefasst hat. Wenn die deutsche Marine also Piraten festsetzt, dann müssten diese in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Möglich sei aber auch eine strafrechtliche Zusammenarbeit mit einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat, sofern der die grundlegenden Bürger- und Menschenrechte beachte.

Eine der erwogenen Möglichkeiten besteht darin, dass Bundes Polizisten sich auf eher von Deutschland gestellten Fregatte allen Schiffen Aufgaben wie Festnahme und Beweissicherung übernehmen.

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Ganz aktuell: Somalische Piraten haben vor der Küste Kenias in bisher als sicher geltenden Gewässern den erst im März vom Stapel gelaufenen saudischen Supertanker "Sirius Star" mit 2 Millionen Barrel Rohöl (das entspricht einem Wert von knapp 100 Millionen US-$) in ihre Gewalt gebracht (Video) und sind vor der somalischen Hafenstadt Harardere vor Anker gegangen.

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