Nochmals aus strafrechtlicher Sicht: BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.11.2008

Mit großer Mehrheit hat heute der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz mit der Online-Durchsuchung und Videoüberwachung von Wohnungen zugestimmt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt. Zuvor gab es im Plenum eine turbulente Debatte.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre "Diffamierungskampagne" einzustellen.

 Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte, die Online-Durchsuchungen mit den umstrittenen "Trojanern" seien verfassungswidrig, weil sie keinen Freiheitsraum für den unbescholtenen Bürger ließen. Ziel Schäubles sei es, "ein deutsches FBI zu schaffen".

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Max Stadler (FDP), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Wenn man eine heimliche Online- Durchsuchung anordnen will, ... dann ist doch das Mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden kann, dass ein unabhängiger Richter diese Entscheidung trifft."

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Bayern wird BKA-Gesetz nicht zustimmen

Wenn der Bundesrat sich voraussichtlich Ende November mit der Vorlage zum BKA-Gesetz befasst, wird Bayern wegen eines Vetos der FDP nicht zustimmen. Laut Koalitionsvertrag muss sich Bayern im Bundesrat enthalten, wenn sich CSU und FDP nicht einig sind.

Bei der Abstimmung im Bundesrat werden die Stimmen der anderen Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der FDP voraussichtlich ebenfalls fehlen. Auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lehnen die Liberalen ein Ja zu den umstrittenen Gesetzesverschärfungen im Bereich der inneren Sicherheit ab. Allerdings können die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung das Gesetz mit zusammen 24 der 69 Stimmen im Bundesrat nicht zu Fall bringen.

Eine Mehrheit im Bundesrat für das Gesetz würde selbst dann zustandekommen, wenn sich das schwarz-grün regierte Hamburg enthielte. Einen solchen Schritt deutete die Innenexpertin der GAL-Fraktion Antje Möller an.

0

Im Hinweis auf die aktuellen politischen Stellungnahmen zur Online-Durchsuchung, Videoüberwachung; "Bundestrojaner", Richtervorbehalt - wahrlich nicht viel. Diese Punkte wurden nur im zunächst im öffentlichen Recht eingestellten Beitrag nicht angesprochen und vielleicht wird der zuerst erschienene Beitrag nicht von allen nur am Strafrecht Interessierten nicht wahrgenommen. Mehr war`s nicht.

0

Keine Ländermehrheit für aus BKA-Gesetz?

Das umstrittene BKA-Gesetz steht wohl vor dem Aus, nachdem der sächsische SPD-Landesparteitag sich am Sonntag gegen das Gesetz ausgesprochen hat. Nötig könnte ein Vermittlungsausschuss werden, dem die Aufgabe zukommt, Uneinigkeiten zwischen Bund und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren zu klären. In der laufenden Legislaturperiode war der Vermittlungsausschuss bislang nur bei fünf strittigen Gesetzen "gefordert".

0

Kommentar hinzufügen