... wenn Eltern die Strafzettel ihrer Kinder bezahlen
von , veröffentlicht am 15.11.2008Als eine Münchner Familie im Sommer 2007 an der italienischen Adria am Geldautomat die Urlaubskasse aufstocken wollte, verschwanden zu ihrer Freude die benutzten EC-Karten im Automaten. Alle Konten seien auf Antrag des Finanzamts gepfändet, hieß es auf Nachfrage bei der HypoVereinsbank. Die Familie saß im heißen Italien auf dem Trockenen.
Später stellte sich heraus: Das Zentralfinanzamt München hatte auf Antrag der bayerischen Zentralen Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit Nebenkosten in Höhe von 103 € gegen den Sohn der Familie zu vollstrecken. Weil die Eltern schon einmal einen Strafzettel für ihren Sohn beglichen haben, gab der Finanzbeamte einfach das Familienkonto an. Die Hypovereinsbank, die den falschen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu vollziehen hatte, übersah ebenfalls, dass weder die Vornamen von Kontoinhaber und Pfändungs-Schuldner noch deren Adressen übereinstimmten. Anstatt die 103 € dem Fiskus überweisen und die Konten freizugeben, sperrten die Bank sämtliche Bankverbindungen einschließlich der Sparkonten und veranlasste die Einziehung der EC-Karten.
Die Familie verklagte den Freistaat Bayern vor dem Landgericht München I auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Am vergangenen Mittwoch meinte der Vorsitzende, das Verhalten des Finanzbeamten sei zwar fahrlässig gewesen, die entscheidenden Fehler dürften aber bei der Bank passiert sein. Eine Entscheidung will das Gericht am 21. Januar 2009 verkünden.
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenTilman Hausherr kommentiert am Permanenter Link
Ich verstehe nicht, dass die Familie nicht einfach beide verklagt hat, also Staat und Bank. (Mit welchem Recht hat die Bank das Konto gesperrt???)
Elternforum kommentiert am Permanenter Link
Ziemlich kuriose Geschichte, ich hätte wohl erst mal meinen Sohn gerüffelt ;)
VRiOLG v. Heint... kommentiert am Permanenter Link
Der Klägeranwalt hätte aus meiner beschränkten Sicht der Dinge besser allein die Bank verklagt.
Der Presse entnehme ich, dass der Vorsitzende das Verhalten des Finanzbeamten zwar als fahrlässig einstufte, seiner Ansicht nach "die entscheidenden Fehler" aber bei der Bank passiert sein dürften, die nicht nur die Namensdifferenz übersah, sondern auch unverhältnismäßig handelte, da die Konten über die erforderliche Deckung verfügten. Jetzt muss er der Klägeranwalt im Verfahren gegen den Freistaat Bayern darlegen, warum es "unzumutbar" sei, die HypoVereinsbank zum Schadenersatz heranzuziehen. Das wird schwierig.
Für das Sperren der Konten fehlt es für die Bank an einer Rechtsgrundlage.
EC Karte Sperren kommentiert am Permanenter Link
Uff hässliche Geschichte. Ist mir zum Glück noch nie passiert ohne Geld im Ausland zu stehen :)