Kompletter Quatsch? EU-weite Eintreibung ausländischer Bußgelder durch private Inkassounternehmen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 17.11.2008

Der ADAC berichtet in DAR 2008, 675 über zunehmende Versuche ausländischer Kommunen und Bußgeldbehörden, Geldbußen durch private Inkassounternehmen vollstrecken zu lassen. Besonders betrifft dies offenbar italienische Behörden, wie sich aus der ADAC-Homepage ersehen lässt:

"...Das in Florenz ansässige Inkassounternehmen EMO (European Municipality Outsourcing) hat sich ... zum Ziel gesetzt, ... Bußgeldstellen bei der Geltendmachung und Eintreibung der Forderung gegenüber ausländischen Kraftfahrern zu unterstützen. Zahlreiche italienische Kommunen nehmen daher die Dienste von EMO in Anspruch.

EMO geht dabei in folgenden Varianten vor:
In einem Schreiben der EMO an den deutschen Verkehrssünder, das regelmäßig in deutscher Sprache abgefasst ist, wird dieser zur Zahlung aufgefordert und bei Ignorieren dieser Aufforderung zunächst nur die Einleitung eines formellen Bußgeldverfahrens sowie die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bußgeldbescheides angekündigt. Gegen das Schreiben der EMO gibt es kein Rechtsmittel....

In letzter Zeit ist EMO auch dazu übergegangen, in der Zahlungsaufforderung auf die (tatsächlich derzeit noch nicht vorhandene) Möglichkeit der grenzüberschreitenden Vollstreckung auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldsanktionen zu verweisen....

Daneben fertigt EMO teilweise aber auch direkt Bußgeldbescheide aus, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sind. Nach Auffassung italienischer Rechtsanwälte ist allerdings äußerst zweifelhaft, ob ein Privatunternehmen wie EMO berechtigt ist, eine derartige hoheitliche Aufgabe durchzuführen. Bislang ist diese Frage aber von der italienischen Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt."

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