Die zivilrechtliche Seite der Korruption

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 25.11.2008

Die Compliance-Diskussion beschäftigt sich noch schwerpunktmäßig mit Korruptionsthemen und dort vor allem mit den strafrechtlichen Aspekten der Korruption. Das Strafrecht mit seinen einscheidenden Maßnahmen (insbesondere der Freiheitsstrafe) wird zu allererst als wirksames Mittel der Korruptionsbekämpfung genannt. Dabei wird die zivilrechtliche Seite der Korruption häufig völlig übersehen. Gerade aber die Schadensersatzansprüche, die dem Unternehmen, aus dem heraus das Schmiergeld gezahlt wurde, drohen, können beträchtlich sein. Schadensersatzansprüche können sich zum einen seitens des "geschmierten" Unternehmens als auch von Wettbewerbern ergeben. Zudem drohen dem schmiergeldzahlenden Unternehmen in Korruptionsfällen die Anordnung des strafrechtlichen Verfalls, die Verhängung einer Geldbuße sowie steuerliche Rückzahlungspflichten. Bei näherer Betrachtung sollten diese Zahlungspflichten ihre Abschreckungswirkung nicht verfehlen und zudem das Unternehmen anhalten, eine entsprechende Compliance-Organisation zur Korruptionsvermeidung einzurichten. Mit diesen Themen beschäftigt sich mein neuester Aufsatz in der aktuellen CCZ 2008, 201 ff. Künftig ist auch zu erwarten, dass in Korruptionsfällen bestehende Schadensersatzansprüche vermehrt geltend gemacht werden. Bekanntes Beispiel ist hier etwa der Fall Ikea/Bögl.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen