Geschwisterinzest: Vater legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein
von , veröffentlicht am 26.11.2008Rechtsgebiete: EGMRGeschwisterinzestInzestEMRKEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteMRKStrafrecht2|3530 Aufrufe
Der wegen Inzests mehrfach verurteilte Vater von vier Kindern aus Leipzig, der auch mit seiner Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hatte und dessen Gnadengesuch der sächsische Justizminister ablehnte, hat nunmehr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Wie sein Anwalt mitteilte, sieht der Verurteilte sein Recht auf "Achtung des Privat- und Familienlebens" verletzt. Die deutschen Gerichte hätten ihren Spielraum zur Beachtung der EMRK verkannt.
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierencorax kommentiert am Permanenter Link
Ich halte die Überschrift für unglücklich formuliert.
Das „Vater“ könnte beim flüchtigen Leser den Eindruck erwecken es handelte sich um Mißbrauch der eigenen Kinder (Fall in Österreich) oder aber der Vater des Täters und seiner Schwester lege Widerspruch ein.
Hoffentlich lässt sich da was erreichen um die unselige Begründung des BVerfG etwas grade zu rücken.
VRiOLG v. Heint... kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis! Sie haben recht: Die Überschrift hätte man besser formulieren müssen. Deshalb habe ich auch den Link auf den früheren Beitrag gesetzt. Mit einer besseren Überschrift wäre das vielleicht gar nicht erforderlich gewesen.