Anrechnung auf die Verfahrensgebühr bei Einschaltung von Inkassobüros?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 02.12.2008

Zu den - gelinde gesagt „Ungereimtheiten" -, zu denen die Anrechnungsvorschrift in Vorb. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG führt, gehört auch die Frage, welche Auswirkungen ein Anwaltswechsel auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr hat. Der Gesichtspunkt der freien Anwaltswahl einerseits und die Verpflichtung, die Kosten möglichst gering zu halten, stehen sich hier diametral gegenüber. Über eine ähnliche Problematik hatte das AG Merzig, Beschluss vom 21.10.2008 - 23 C 1037/07 - zu entscheiden, nämlich über die Frage, ob die Einschaltung eines Inkassobüros im außergerichtlichen Bereich dazu führt, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht in voller Höhe festgesetzt werden kann. Zu Recht hat das Gericht entschieden, dass eine Anrechnung nicht vorzunehmen ist, weil nicht derselbe Rechtsanwalt außergerichtlich wie gerichtlich tätig gewesen war. Ergeben sich hier neue Kooperationsformen von Inkassobüros und Rechtsanwälten?

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2 Kommentare

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Zum Thema siehe auch hier:
http://www.blog.beck.de/2008/06/15/anwaltswechsel-schutzt-vor-kurzung-de...

Gibt es vernünftige Gründe für derartige Mehrkosten oder handelt es sich um eine Umgehung der Anrechnungsbestimmung. Eine Frage, die bereits im rechtspflegerforum bei dem Thema "Fiktive Anrechnung GG?"für eine kontroverse Disskussion gesorgt hat - http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=27944&highlight=Inkass... .

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