Seit heute stehen 14 Mitglieder der "Hells Angels" in Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubs vor Gericht

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 15.12.2008
Rechtsgebiete: BandidosHells AngelsStrafrecht1|2454 Aufrufe

Laut Anklage überfielen die 14 Angeklagten im Alter zwischen 32 und 47 Jahren als Mitglieder der Bremer Gruppe der "Hells Angels" am 22. März 2006 die "Bandidos" in der benachbarten Ortschaft Stuhr, um den konkurrierenden Motorrad Club Bremer Raum auszuschalten. Die fünf Opfer wurden mit Axtstielen schwer misshandelt. Dabei sollen die Angreifer auch noch auf ihre bereits gefesselten Opfer eingeschlagen haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft machten die Geschädigten nur wenige Angaben zu dem Überfall. Einer der Überfallenen wurde im Juni vom LG Münster wegen Mordes an einem "Hells Angels-Mitglied" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Zusammenhang zwischen dem Überfall bei Bremen und dem Mord wird vermutet, ist aber bislang nicht nachgewiesen.

Offen ist, ob ein abtrünniges Mitglied der "Hells Angels", dessen Aussage die Ermittlungen auslöste, im Prozess erneut aussagen wird.

Das LG Verden hat aus Platzgründen das Verfahren nach Hannover verlegt, das als Festung der "Angels" gilt. Dem örtlichen Rockerkönig früheren Boxer Frank H. ist es nach Erkenntnissen der deutschen Polizei wie kaum einem anderen deutschen "Outlaw" gelungen, sich auf dem örtlichen Kiez mit einem schwer zu durchschaubaren Firmengeflecht einzurichten.

Video vom Prozessauftakt

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Bereits heute ist der Prozess mit einer Absprache zu Ende gegangen. Mit knappen Worten haben die Angeklagten ihre Beteiligung an dem Überfall eingeräumt. Im Gegenzug ließ die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des schweren Raubs fallen. Elf der 14 Angeklagten erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung Bewährungsstrafen maximal zwei Jahren. Lediglich drei Männer erhielten höhere Strafen: Der 37-jährige Rädelsführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren 10 Monaten, die beiden anderen aufgrund von Vorstrafen zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren sechs Monaten bzw. Zwei Jahren acht Monaten verurteilt.

Fast alle Angeklagten hatten wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Sie konnten heute das Gericht auf freiem Fuß verlassen.

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