Nichts was es nicht gibt: Versteckter Schlüssel des Rettungswagens

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.12.2008

In NJW 2008, 3511 findet sich eine Entscheidung des AG Emmendingen, die sich mit § 145 StGB befasst. Die Vorschrift ist nicht wirklich das, was man als Strafrechtspraktiker "so drauf hat". Es handelt sich um Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln.

Der Angeklagte hatte während eines Notarzteinsatzes den Schlüssel des vor dem Einsatzort abgestellten Rettungswagens abgezogen und unter einen Baum geworfen. Als die Notfallpatientin im Fahrzeug war, stellten die Sanitäter das Fehlen des Schlüssels fest. Durch Zeugen wurden sie auf den Täter aufmerksam gemacht, der dann nach einigem Hin und Her das "Schlüsselversteck" preisgab.

Das AG Emmendingen hat den Angeklagten nach § 145 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, da er im Sinne des § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB "...die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen ... bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar..." gemacht hat.

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5 Kommentare

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Nachdem ich die Entscheidungsgründe für das Nichtausschöpfen der vollen zwei Jahre auch lesen durfte, ;-)
kann ich nur dringend anraten alle Rettungsfahrzeuge auf einheitliche Schlüssel umzustellen. Bei Baumaschinen kommt meistens ein sogenannter „E30“ als Universalschlüssel zum Einsatz selbst bei ausländischen Fabrikaten. Alternativ ein Ersatzschlüssel in einem außen befindlichem „Schlüsselkasten“ die sind ebenfalls genormt und ermöglichen der Feuerwehr oft Zugriff auf wichtige Generalschlüssel.

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Dieser Fall eignet sich sehr schön für eine Uni-Klausur.
Wandelt man ihn dann noch so ab, dass einer der Rettungssanitäter den Schlüssel vor dem Einsatz versteckt, kommt man zur Rechtsfigur der "omissio libera in causa", die vermutlich sogar die meisten Examenskandidaten zur Verzweiflung bringen würde...

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Das ein Rettungssanitäter den Schlüssel versteckt, hielt ich beim ersten Lesen des Kommentares für völlig absurd.
Aber es geht doch noch Menschenverachtender. In England haben zwei Rettungssanitäter einen Menschen schlicht
verrecken lassen weil sie ihn nicht für „wert genug“ erachteten. Unfassbar.

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