Neu: Erlaubnispflicht für Leasing und Factoring

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 23.12.2008

Weitgehend unbemerkt, erfolgte im Jahressteuergesetz 2009 die Einbeziehung des Leasing und Factoring als erlaubnispflichtige Finanzdienstdienstleistung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wohl noch diesen Monat, spätestens aber ab Anfang nächsten Jahres, bedürfen Factoring und Leasing somit grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegen sodann der (eingeschränkten) Aufsicht der Bundesfinanzdienstleistungsanstalt (BaFin). Der Betrieb der genannten Geschäfte ohne Erlaubnis ist mit bis zu drei Jahren Gefängnis strafbewehrt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Leasing- und/oder Factoringunternehmen, die dem KWG unterstellt sind, in Zukunft nach dem KWG anzeige- und genehmigungspflichtig sind, so dass in solchen Fällen grundsätzlich mit einer dreimonatigen Verzögerung gerechnet werden muss.

Für bestehende Banken und solche Institute, die die "klassischen" Finanzdienstleistungen wie die Anlage- und Abschlussvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung betreiben, besteht kein Handlungsbedarf. Für diese Institute wird eine Erlaubnis fingiert. Alle anderen Unternehmen, die das oben beschriebene Factoring und/oder Leasing betreiben, müssen  hingegen bis zum 31. Januar 2009 ihre Tätigkeit bei der BaFin anzeigen, damit die bis dahin geltende Erlaubnisfiktion weiter besteht. Für kleine Unternehmen i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB gilt die Frist bis zum Ende 2009. Unternehmen, die jetzt neu in das Geschäft einsteigen wollen, müssen eine Erlaubnis beantragen.

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Factoringmakler Factoring Vermittlung ohne Sachkundenachweis

 

Factoring besteht im deutschsprachigen im Grunde aus zwei wesentlichen Bausteinen:

Zum einen aus der

Gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie steht außer Frage, dass der jeweilige Vermittler, Makler, Fach- oder Spezialmakler sachkundig sein muss, wenn er eine Versicherung vermittelt. Dieser Nachweis ist Pflicht auch für eine Police mit einem Jahresbeitrag von wenigen Euros per anno.

Im Bereich Factoring gibt es zurzeit keinen Sachkundenachweis für Vermittler, obwohl profunde Kenntnisse in der Handhabung einer Kreditversicherung, gerade im Zweivertragsmodell, zwingend für die Beurteilung des jeweiligen Factorinverfahrens erforderlich wären.  

Es ist bedauerlich, dass die Verbände in denen die Factoringgesellschaften organisiert sind, diese Fehlentwicklung noch nicht aufgegriffen haben und für die Vermittlung solch komplizierter Finanzprodukte einen Sachkundennachweis analog der EU-Vermittlerrichtlinie für ihre Vermittler verlangen.

Auch die Verbraucherorganisationen wären gefordert ihren Einfluss und Möglichkeiten politisch zu nutzen, damit auch im Factoring für die Vermittlung gilt: Der "Sachkundenachweis" ist zum Schutz der Unternehmen Pflicht für die Vermittlung von Factoring.

Banker, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und diverse Online-Portale, die bisher so nebenbei Factoring vermitteln, sollen dies auch in Zukunft tun dürfen, aber nur dann, wenn das Unternemen weis, dass der Berater mit Sachkundenachweis und ausgewiesenen Erfahrungen aus dem Bereich Factoring ausgestattet ist. Schließlich geht es bei Factoring in vielen Fällen um Millionen Eurobeträge. 

Unternehmen, die sich per Internet über die gesamte Breite des Factoring-Marktes in Deutschland, Österreich und der Schweiz erkundigen wollen, sei der Factoring-Marktplatz empfohlen. Dieser Marktplatz wird von den Factoring-Spezialisten der atevis AG betrieben, seit über 20 Jahren in der Branche tätig sind.

 

 

 

In den vergangenen Jahren, seit Erstellung dieses Artikels, hat sich im Bereich Factoring viel bewegt. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es heute bereits eine Vielzahl an Factoring Anbietern, Angeboten, Gesellschaften und vor allem Informationen. Eine sehr gute Empfehlung sich über Factoring zu informieren ist das Mittelstandsportal-Factoring: http://www.mittelstandsportal-factoring.de/portal/information

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