Meine Frage an S I E: Welche verkehrsrechtliche Themen sollten es denn noch sein?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 27.12.2008

Ich hatte schon einmal nach den ersten Eindrücken und Wünschen der Leser zum Verkehrsrechts-Blog gefragt. Jetzt zum Jahresende würde ich gerne einmal erfahren, ob es - abseits von aktuellen Meldungen - Themen gibt, die einmal eine Erörterung im Blog wert wären.

Es braucht hier nicht einer langen Begründung - ein oder mehrere kurze Stichworte würden mir schon reichen...nur zu!

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7 Kommentare

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Mich würde interessieren,
1) ob es eine Rechtssprechung zum Thema Radarfallen als Geldquelle gibt, also Radarfalle aufgestellt nicht weil grosse Gefahr (z.B. Schule, Tunnel), sondern weil Leute an schön übersichtlicher Stelle "unbewusst" gerne Gas geben (z.B. nach Ortsschild, aber alles unbebaut) und somit Geld bringen.
2) Rechtsprechung wo Leute es geschafft haben, Geschwindigkeits-Begrenzungen wegzuklagen (sowas gabs mal in Berlin, ich glaube am südlichen Ende der Avus) oder einzuklagen (z.B. vor einer Schule).

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Zunächst einmal ein Linktipp: LKW Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht
Gibts für so etwas (Tipps) keinen Briefkasten bei Ihnen?

Mich würden Meinungen und Fälle zum Thema Schilderirrsinn* einiger Kommunen und des Gegenteils - des erfolgreichen Abbaus nahezu aller Schilder testweise in mehreren Gemeinden interessieren.

*mehrere (größer 3) Schilder an einem Mast, Verschiedene Schilder mehrfach alle 10 m, Schilder ohne Befugnis (Behörde bringt Schilder an ohne gesetzliche Grundlage) etc. widersprechen)

Guten Rutsch " * " ;-)

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Danke für die Rückmeldungen. @corax: Leider gibt`s keinen Briefkasten. Manchmal kommen aber Anregungen/Tipps bei mir über meine E-Mail-Adresse an. Dies empfehle ich zunächst auch hier...man findet sie auf meiner "Profil-/Expertenseite"

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Hallo Herr Krumm,

hier mal ein Beispiel für Verkehrszeichen die offenbar hochoffiziell von einer Behörde aufgestellt wurden, und somit einen Verwaltungsakt darstellen, die aber wohl im Verkehrszeichenkatalog nach §39 StVO nicht aufgeführt sind und deshalb wohl auch nicht §5b StVG entsprechen.

Man kann mich deshalb als humorlos bezeichnen und wahrscheinlich hat die Behörde es „gut gemeint“ aber ich kann über solche rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen nicht lachen. Kein bißchen.
Imho stören sie erheblich den Rechtsfrieden und sind eine bodenlose Frechheit und die Verantwortlichen gehören sanktioniert.

Mich regt so etwas wirklich auf, auch wenn dies manch einer als Lappalie abtut.

MfG corax

PS: Habe neulich etwas zu Aussagen Wiefelspütz' auf abgeordnetenwatch.de bezüglich der Verwertung von sogenannten „Mautdaten“ zur Strafverfolgung gelesen,
wäre das nicht auch einmal einen umfassenden Artikel wert?

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Hallo Corax - wirklich ein schönes Schild. Ich packe das mal in den nächsten Tagen als Nachricht in den Blog. Auch danke für die weitere Idee. Ich verspreche: Ich mach was draus.

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