LKW-Fahrer: Selbstständig ist noch lange nicht Selbstständig!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.12.2008

Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat mit Urteil vom 21. November 2008 - Az.: L 4 KR 4098/06 über die Sozialversicherungspflicht eines selbstständigen LKW-Fahrers entschieden. Das Besondere: Der Fahrer verdingte sich - wie dies heute häufig anzutreffen ist -  als Mietfahrer. Er hatte keine eigenen LKW. Nun sollte einer seiner "Anmieter" als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Weiter aus der entsprechenden Pressemitteilung des LSG:

"Der LKW-Fahrer hatte in einer „Werbeanzeige“ geworben, dass er als Aushilfsfahrer Klasse 2 für nationalen und internationalern Fernverkehr zur Verfügung steht. Er „vermietete“ sich für die Durchführung von Transporten zu einem Stundenpreis von DM 25,00 (Fahrten bis zehn Stunden) bzw. zu einer Pauschale von DM 250,00 (Fahrten ab zehn Stunden), wobei er über keinen eigenen LKW (mehr) verfügte. Zu seinen Auftraggebern zählte auch der Kläger, der eine Speditionsfirma betreibt.Nach Rechtsauffassung des Senats übt derjenige, der sich als LKW-Fahrer ohne eigenen LKW „vermietet“, eine abhängige und damit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Denn der Betroffene setze nur seine Arbeitskraft und - anders als ein Unternehmer - keine eigenen Sachmittel ein. Auch hat er als Gegenleistung für seine Tätigkeit einen festen Stundenlohn bzw. eine feste Pauschale entsprechend seinem Zeitaufwand erhalten, was einer typischen Entlohnung eines abhängigen Beschäftigten entspricht und gerade kein unternehmerisches Risiko in sich trägt. Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung sprach nicht, dass der LKW-Fahrer eine „Werbeanzeige“ veröffentlichte und damit werbend am Markt auftrat. Die Anzeige war nach Auffassung des Senats lediglich als Suche nach einer (abhängigen) Stelle zu werten."

 

Achtung: Diese Entscheidung ist ein Tipp eines der fleißigsten Blogleser, nämlich Corax. Danke Corax!

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4 Kommentare

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War das wirklich der Ernst dieses Fahrers und seines Vertragspartners? Einen "Mietvertrag" mit sich selbst als gemieteter Sache?

Merke Mietvertrag über Menschen = Arbeitsvertrag.

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Hallo @ll,

 

das ist doch hier nur "heissmache" die Wirtschaft kommt um Mietfahrer, Mitbauarbeiter ect. garnicht mehr herrum. Es muss eben solche Kostenspaar Konzepte in der Zukunft geben. Es ist einfach gerade jetzt in der Kriese wichtig!

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Eine Frage,

wenn ich mich als Kurierfahrer bei einem Unternehmen als selbstständiger Fahrer für Fahrten ab 3,5 to (GüKG) anbiete, brauche ich da eine eigene EU-Lizenz, wenn der Unternehmer eine hat. Habe selbst nur einen Transporter. Auf schnelle Anwort, wäre ich dankbar. So könnte ich meine Auftragslage verbessern.

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