Prozess gegen Hells Angels: Folgen jetzt die Gegenanzeigen?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 28.12.2008

Gegen den Richter am Amtsgericht aus Rinteln, der - wie berichtet - sowohl gegen die Berufsrichter als auch gegen den Staatsanwalt im Hells-Angels-Prozess Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erstattet hatte, erwägt das "Landgericht  Verden" (der Präsident, die Berufsrichter der Stafkammer?), das den Prozess aus Sicherheitsgründen in Hannover geführt hatte, "aus Fürsorgegesichtspunkten" (?) nunmehr eine Strafanzeige gegen den Richter wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung (so steht es in der Meldung der FAZ vom 27.12.2008 S. 9).

Zudem hat, wie es weiter in der Meldung heißt, der Mitangeklagte Kronzeuge Polizeibeamte des Landeskriminalamts wegen Freiheitsberaubung "angeklagt" (soll heißen, den Vorwurf erhoben oder angezeigt?). Diese hätten ihn an den beiden Prozesstagen mit gefesselten Händen zum Gericht gebracht. Im Übrigen zeigte sich der Verteidiger des Kronzeugen überrascht, dass sein Mandant nicht ein milderes Urteil als die anderen erhalten habe, obwohl erst seine Aussage zur Anklage führte. Das frage ich mich auch.

Wahrlich: Da sind viele Fragen offen!

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8 Kommentare

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Vermutlich ergibt sich die Antwort auf diese Fragen jeweils aus dem Urteil.

Da gehören sie jedenfalls hin.

Oder wünschen Sie sich Fernsehinterviews, in denen das erkennende Gericht für die weit weg wohnenden pensionierten Kollegen derartige Dinge im Einzelnen erläutert??

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Mir liegt weder der FAZ-Bericht vor, noch verfüge ich über notwendiges Hintergrundwissen; deswegen zwei Schüsse ins Blaue:

Wenn ein Verteidiger die Vorführung eines Untersuchungshäftlings in Handschellen reklamiert, scheint er über nur wenig Erfahrung mit inhaftierten Angeklagten zu verfügen.

Wenn ein Verteidiger die Höhe der Strafe reklamiert, die unter seiner Beteiligung in einer Verfahrensabrede entwickelt wurde, scheint er über nur wenig Erfahrung mit zielführender Rechtsgesprächsführung zu haben.

Oder hat sich da jemand "nur" auf das Trittbrett eines fahrenden Zuges gesetzt?

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@ Scrat

Da haben Sie meine Fragen völlig mißverstanden, die sich auf den Zeitungsbericht beziehen, der an diesen Stellen unklar formuliert. Da ich selbst über keine anderen Informationen verfüge, wollte ich dies kenntlich machen.

Das Urteil wird vermutlich lediglich die Antwort auf die Frage geben, warum der Kronzeuge keine erkennbare Strafmilderung bekam. Die übrigen Fragen werden so stehen bleiben, wenn es keine neuen Informationen gibt.

Schließlich zur Klarstellung: Pensioniert bin ich noch nicht.

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Einmal zur Klarstellung:
wenn ich jemanden anzeige, weil ich überzeugt bin, dass dieser gegen das Gesetz verstoßen hat, und es sich heraus stellt, dass dieser Gesetzesverstoß nicht vorlag, dann kann ich dafür wiederum angezeigt werden?
Was ist, wenn ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle? Muss ich dann auch mit Anzeigen rechnen?
Andererseits: eine Krähe...

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Vor Strafanzeigen, die jedermann erstatten kann, ist niemand gefeit - häufig werden zumal auch Richter und Staatsanwälte angezeigt.

Gleich ob Anzeigeerstatter oder Zeuge die Grenzen "straffreier" Anzeigen zieht das Strafgesetzbuch (StGB). Strafbar macht sich nach § 164 Abs. 1 StGB, wer "wider besseres Wissen" einen anderen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. In der Strafanzeige kann auch eine üble Nachrede nach § 186 StGB liegen, wenn der Anzeigeerstatter in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist und die Tatsache nicht erweislich wahr ist. Es kommt also schon drauf an, wie der Anzeigeerstatter/Zeuge seinen Vorwurf formuliert und mit welcher Intention er handelt.

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Heute erschien im Weserkurier eine Mitteilung, dass der Leitende Oberstaatsanwalt der StA Verden und der Landgerichtspräsident des LG Verden Gegenanzeige erstatten wollen, sobald das Stafermittlungsverfahren der StA Hannover gegen Richter des LG und den Staatsanwalt eingestellt ist; voraussichtlich schon in wenigen Tagen.

Zitat:
Die Juristen werden dem Juristen voraussichtlich üble Nachrede und falsche Verdächtigungen vorwerfen. "Wir lassen unsere Mitarbeiter nicht öffentlich in Misskredit bringen", sagte Trentmann - nicht zuletzt mit Blick auf die Medienpräsenz des aufmüpfigen Rintelner Richters."

http://www.weser-kurier.de/20090106/btag_1139_32303039303130363030383836...

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