BKA-Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft - Über das Haltbarkeitsdatum ist damit jedoch noch nichts gesagt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 30.12.2008

Bundespräsident Köhler hat während der Weihnachtsfeiertage das umstrittene BKA-Gesetz unterschrieben. Damit gilt das zweifelsohne problembehaftete Gesetz mit Beginn des neuen Jahres. Erst kurz vor Weihnachten einigten sich im Vermittlungsausschuss Bundestag und Bundesrat. FDP und Grüne haben bereits angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen.

Über die Chancen der angekündigten Verfassungsbeschwerden lässt sich nur spekulieren. Sollte das BVerfG die Online-Durchsuchung grundsätzlich kippen, dann bleibt nur zu hoffen, dass kein Terroranschlag allein deshalb Erfolg haben wird, weil aus verfassungsrechtlichen Gründen auf dieses Instrument verzichtet werden muss. Sehr schnell würde nämlich dann darüber diskutiert werden, wer  die Verantwortung für die Folgen des Terroranschlags trägt. Die breite Masse würde schnell den "laschen" Staat als Schuldigen ausmachen. Welche Folgen dies wiederum haben könnte, darüber will ich nicht weiter spekulieren. Vielmehr hoffe ich, dass das BVerfG bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde den verfassungsrechtlichen Weg vorzeichnet, den der Gesetzgeber bei einer Neuauflage der Online-Durchsuchung zu beschreiten hätte wie dies schon in anderen sensiblen Abgrenzungsbereichen (z.B. beim "Lauschangriff") geschehen ist.

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5 Kommentare

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Zur Sache kann ich nicht viel sagen, da fehlt es mir an Hintergrundwissen. Ich weiß also nicht, ob die tollen neuen Ermittlungsmethoden "gebraucht" werden oder nicht.

Davon abgesehen bewerte ich vielleicht aufgrund meines nicht ganz so fortgeschrittenen Alters das Sicherheitsbedürfnis niedriger als der Gesetzgeber. Daher empfinde ich die zunehmende Überwachung auch als eher negativ - zumal die bisherigen Möglichkeiten ja offenbar völlig ausreichend waren, um bisher sämtliche geplanten Anschläge in Deutschland (von brennenden Autos einmal abgesehen) zu verhindern.

Möglicherweise ist es politisch geschickt vom BVerfG, die Wunschliste der Sicherheitspolitiker nicht zu verwerfen, sondern (nur) auf das verfassungsmäßig zulässige Maß zu stutzen.
Angesichts immer neuer "Denkanstöße" wie einem Kernbereichsschutz der Grundrechte, wonach der Staat alles darf, solange er den Menschend abei nicht gezielt entwürdigt (so Prof. Dr. Poscher in einem Festvortrag des Humboldt Forum Recht) wäre mir ein deutliches Signal in Form eines "Nein" bedeutend lieber.

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Die Erfahrung mit dem §129a, der ja auch aufgrund einer realen Gefahr entstand, zeigt dass solche Gesetze leider am wenigsten gegen die verwendet werden, gegen die es gedacht war. Die BKA-Befugnisse werden vermutlich am wenigsten gegen Terrorverdächtige verwendet werden, sondern hauptsächlich gegen Journalisten und harmlose Staatskritiker.

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"Sollte das BVerfG die präventive Sicherheitsverwahrung *) grundsätzlich kippen, dann bleibt nur zu hoffen, dass kein Terroranschlag allein deshalb Erfolg haben wird, weil aus verfassungsrechtlichen Gründen auf dieses Instrument verzichtet werden muss. Sehr schnell würde nämlich dann darüber diskutiert werden, wer die Verantwortung für die Folgen des Terroranschlags trägt. Die breite Masse würde schnell den “laschen” Staat als Schuldigen ausmachen. Welche Folgen dies wiederum haben könnte, darüber will ich nicht weiter spekulieren."

*) Alternativ auch: "Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Ermittlung von Sachverhalten", "gabe von bewußtseinserweiternden Medikamenten", "Erweiterung der Untersuchungshaft auf Familienangehörige und Nahestehende"

Die Demokratie ist deshalb stark und wehrhaft, weil sie sich im Angesichts des menschenverachtenden Unrechts eben nicht auf menschenverachtende Mittel einläßt. Die "wenn wir dieses Mittel angewandt hätten wäre das Verbrechen verhindert worden" ist universell auf jedes Mittel anwendbar - und auf jedes Vergehen, daß gerade als populäres Problem aufgebauscht wurde.

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Vor lauter Nachschlagen nach Namen und einem träge reagierenden Beck-Webserver sind mir da doch ein paar Sachen verloren gegangen! Und zwar vor allem die -Argumentation!

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