0,3 Promille-Grenze - Gibt`s eigentlich auch ein Winterloch?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.01.2009

Muss man diese Meldung wirklich ernst nehmen: Angeblich wird über eine Absenkung der 0,5 Promille-Grenze des § 24a StVG nachgedacht.  Nebenbei könnten Steuern erhöht werden und schwangere Frauen auf den Verpackungen vor Alkohol gewarnt werden. Dies ergibt sich aus einer dpa-Meldung, die etwa bei N 24 wiedergegeben wird (hier nur Ausschnitte):

"Die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing möchte die Alkohol-Grenze im Straßenverkehr senken. «Es ist im Abstimmungsprozess, auf 0,3 Promille zu gehen», sagte die SPD- Politikerin der Deutschen Presse-Agentur dpa.

«Wenn man über maßvollen Alkoholkonsum redet, gehört das einfach dazu. Das Ziel sollte Nüchternheit im Straßenverkehr sein.» Derzeit droht ab 0,5 Promille Alkohol im Blut ein Bußgeld. Die FDP sprach von einem «Dolchstoß gegen die Arbeitsplätze in der Gastronomie». Die Grünen forderten eine Null-Promille-Grenze....

...Bätzing lässt außerdem auch die Folgen höherer Alkoholsteuern prüfen. Dabei werde untersucht, «ob höhere Alkoholsteuern überhaupt eine Wirkung auf den Konsum haben», sagte sie. Einen Bericht über angeblich konkrete Pläne für höhere Steuern auf Alkohol hatte Bätzing vor Weihnachten zurückgewiesen.

Geprüft werden auch Warnbilder für schwangere Frauen auf Alkoholflaschen. «Wir sehen uns an, welche Wirkung die Piktogramme auf den Alkoholkonsum schwangerer Frauen in Frankreich haben. Wenn positive Ergebnisse vorliegen, und das zeichnet sich derzeit ab, werden wir das mit Rückenwind auch hier einführen», sagte die SPD-Politikerin."

Ist das alles wirklich ernst gemeint oder ist das eine Meldung aus dem SommerWinterloch? Vielleicht fallen den Lesern aber auch noch ein paar sinnvolle Vorschläge zur Eindämmung des Alkoholkonsums ein. Ich plädiere zunächst für das Verbot von Biergläsern!

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7 Kommentare

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Soll bzw. kann man einen Amtsrichter ernst nehmen, dem die Probleme rund um den Alkohol so offenkundig unvertraut sind??

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@Scrat: ich gehe eher davon aus, dass der Autor dieses Blog-Beitrages hier in der grundgesetzlich verbrieften allgemeinen Handlungsfreiheit keine bloße gesetzgeberische Floskel sieht.

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Blanker Aktionismus, wie man ihn aus der Ecke der Drogenbeauftragten gewohnt ist. Vielleicht sollte man ihr mal den Weg zu den BT-Toiletten zeigen - da gibts auch ernsthafte Drogenprobleme.
Die Warnbilder sind sinnfrei. Ich bezweifle auch weiterhin, dass sie in irgendeiner Form einen fördernden Effekt haben - oder gibt es dazu tatsächlich Nachweise?

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Natürlich können Alkoholwirkungen schlimm sein - das will ich gar nicht in Abrede stellen. Auch gegen eine 0,3 Promille-Grenze spricht nichts. Aber: Warum kommt gerade jetzt jemand auf sowas? Es war doch schon immer bekannt, dass ab 0,3 Promille eine Fahruntüchtigkeit droht.
M.E. wird hiermit auf den in der Politik weit verbreiteten Sicherheitsinstinkt kalkuliert: Wer etwas verbieten will, muss dies nur vorschlagen unter Hinweis darauf, dass dadurch mehr Sicherheit (für irgendetwas oder irgendwen) geschaffen wird. Dagegen gibt es dann regelmäßig wenig Gegenwehr. Denn: Wer selbst nichts falsch macht und nichts zu verbergen hat, der braucht derartige Verbote nicht zu fürchten...

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[...] und kreativsten Ideen hervorzuzaubern, ohne die die Menschheit wohl zu Grunde gegangen wäre. So will die Bundes-Drogenfrau Bätzung den Promille-Wert von 0,5 auf 0,3 herabsetzen. Da fragt man sich natürlich, warun? Ganz einfach. Bisher war es so, dass man ab 0, 3 Promille [...]

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Ich finde, daß seit Einührung der 0,5 Promille-Grenze viele Autofahrer mit Alkohol noch viel zurückhaltender sind als zuvor. Gut so!!

Das kann ebenso gegen wie für eine weitere Absenkung des Grenzwerts sprechen. Ich würde sagen, im Zweifel weiter absenken.

Aber eins ist schon jetzt klar: die Gewohnheitstrinker, die mit 1,6 Promille noch halbwegs unauffällig unterwegs sind, müssen durch verschärfte Kontrollen, d.h. mehr Polizei auf der Straße, bekämpft werden. Denen ist der Gesetzestext doch egal, bis sie einen schweren Unfall bauen und einen Anwalt suchen, der ihnen den Führerschein retten soll.

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