Die Vernichtung von belastenden Unternehmensunterlagen

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 05.01.2009

Bei Durchsuchungen des Unternehmens oder auch im Rahmen einer sog. Compliance Legal Due Diligence werden häufig für das Unternehmen belastende Unterlagen wie etwa Gesprächsnotizen oder E-Mails gefunden. Im ersten Fall ist es für Maßnahmen des Unternehmens zu spät. Es wird jedoch dann häufig die Frage nicht ohne Hähme laut, wie man gewisse Vorgänge so dokumentieren und dann auch noch bei den "normalen" Geschäftsunterlagen aufbewahren kann. Kommen belastende Unterlagen im Rahmen einer Compliance Due Diligence zum Vorschein stellt sich für den Compliance Officer sowie die Berater des Unternehmens neben der Frage, welche Maßnahmer zur sofortigen Abstellung der Verstöße getroffen werden müssen, auch die Frage, wie mit den aufgefundenen Unterlagen zu verfahren ist. Rechtsanwalt Dr. Kapp und Rechtsreferendarin Schlump erörtern daher in ihrem aktuellen Aufsatz ( BB 2008, 2478 ff) die Frage, ob die Vernichtung belastender Unternehmensunterlagen rechtlich zulässig ist und überdies, ob deren Vernichtung (bei unterstellter Zulässigkeit so zu verfahren) dem Unternehmen zu empfehlen ist. Die Fragestellungen, die generell Bedeutung haben, werden in dem Beitrag von Kapp/Schlump aus kartellrechtlichem Blickwinkel erörtert. Ein spannendes Thema. Lesenswert!

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