Fakultativprotokoll zum UN-Antifolterübereinkommen für Deutschland in Kraft getreten

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 07.01.2009

Die am 4. Dezember 2008 von Deutschland bei der UN hinterlegte Ratifizierungsurkunde zum "Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" (OP-CAT) ist 30 Tage nach der Hinterlegung in Kraft getreten.

Durch das Fakultativprotokoll ist ein internationaler Präventionsmechanismus in Form eines UN-Unterausschusses zur Verhütung der Folter geschaffen worden. Der Unterausschuss hat uneingeschränkten Zugang zu Gewahrsamseinrichtungen in den Vertragsstaaten einschließlich der Möglichkeit, sich ohne Zeugen mit Gefangenen zu unterhalten.

Daneben sind die Vertragsstaaten verpflichtet, einen oder mehrere nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter zu unterhalten. Diese nationalen Mechanismen haben dieselben Rechte wie der Unterausschuss. Sie sollen als unabhängige Kontrollstellen fungieren, wie Gewahrsamseinrichtungen überprüfen, Mängel beanstanden und Verbesserungen anregen können. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Einrichtung einer "Kommission zur Verhütung von Folter" für den Zuständigkeitsbereich der Länder und einer "Bundesstelle zur Verhütung von Folter" für den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Bundeswehr, Bundespolizei) entschieden.

Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter ist mit Organisationerlass des Bundesministeriums der Justiz vom 20. November 2008 (Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277) bereits eingerichtet worden. Die Gründung der Länderkommission wird durch Staatsvertrag der Länder voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres erfolgen. Das Sekretariat der beiden Einrichtungen wird bei der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden eingerichtet.

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