Das Fehlurteil im Strafverfahren - Unabwendbares Schicksal oder korrigierbarer Irrtum?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 09.01.2009

Spektakuläre Fälle der jüngsten Vergangenheit, wie sie auch im Blog bereits mehrfach angesprochen wurden, führen zu der Frage: Soll das  Wiederaufnahmerecht vornehmlich  die Justiz vor der Einsicht in die eigene Irrtumsfähigkeit schützen oder ihr das Eingeständnis der Möglichkeit eines Fehlurteil ersparen?

Die Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain vom 20. bis 22. März 2009 stellt die Reformbedürftigkeit des Wiederaufnahmerechts zur Diskussion, prüft tragende Prinzipien anhand von Fallschilderungen und setzt sie zum naturwissenschaftlichen Fortschritt bei den Untersuchungstechniken zur Tataufklärung in Beziehung.

Über die Tagung informiert Sie dieser Flyer: arnoldshain-tagung_fehlurteil-im-strafverfahren2

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen