Mehr IT-Sicherheit: Regierungsentwurf zum neuen BSI-Gesetz und zu Änderungen des TMG und TKG

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 14.01.2009

Eine Behörde, die nur Aufgaben aber keine Befugnisse hat, ist ein zahnloser Tiger. So erging es bisher dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI-Errichtungsgesetz aus dem Jahr 1991 definierte zwar 7 Aufgaben der Behörde - entsprechende Befugnisnormen sucht man dort jedoch vergebens. Damit war die Behörde im Wesentlichen darauf beschränkt, Empfehlungen abzugeben, andere Behörden zu unterstützen oder Sicherheitszertifikate zu erteilen. 

Nunmehr soll dem BSI eine aktivere Rolle bei der Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit des Bundes ermöglicht werden. Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des (Artikel-) "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vorgelegt, der u.a. die Novellierung des BSI-Gesetzes vorsieht. Künftig soll die Behörde befugt sein, beim Betrieb von Systemen des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten (E §5 ), die Öffentlichkeit unter Nennung des Herstellers vor Produkten mit Sicherheitslücken zu warnen (E §7 II) und Mindeststandards für die Sicherung der Informationstechnik des Bundes festzulegen (E §8).  Das Amt wird außerdem nationale Zertifizierungsstelle der Bundesverwaltung für IT-Sicherheit. Insbesondere die Befugnis zur Erhebung von Protokolldaten wird voraussichtlich auf Skepsis stossen, zumal die Diskussion um die Online-Durchsuchung ja noch in frischer Erinnerung ist.

Der Gesetzesentwurf enthält aber nicht nur Neuregelungen für den Bereich der Bundesverwaltung, sondern auch Bestimmungen für private Anbieter: So ist insbesondere eine Ergänzung von § 15 des Telemediengesetzes (TMG) vorgesehen. Folgender Absatz 9 soll hier angefügt werden: "Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden (...)."

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Der Hintergrund der "Protokolldaten" ist wohl dass jemand erfolgreich gegen ein Ministerium geklagt hatte, dass die IP Daten der Besucher gespeichert hatte - also wird per Gesetz nachgeholfen. Und dann gabs noch die umstrittene Protokollierung aller Besucher einer BKA Seite zum Thema "militante Gruppe".

0

Kommentar hinzufügen