Offensichtlich populär: 4. Rechtsirrtümer-Quiz auf Spiegel Online
von , veröffentlicht am 19.01.2009Rechtsgebiete: Spiegel-OnlineHaftungNetzweltRechtsirrtümer-QuizHaftungsfragen im WebInformationsrechtIT-RechtUrheber- und Medienrecht3|3217 Aufrufe
"Haftungsfragen im Web" sind Gegenstand des aktuellen Rechtsirrtümer-Quiz in Spiegel-Netzwelt. Das Mini-Online-Repetitorium zur "Digitalen Juristerei" zum Durchklicken.
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenJan Spoenle kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Dr. Karger,
Jetzt waren Sie schneller – ich wollte gerade einen Artikel zu dem Thema verfassen :-)
Wichtig wäre es vielleicht in diesem Zusammenhang, wie bereits RA Thomas Stadler darauf hinzuweisen, dass gleich bei der ersten Frage der Wurm drin ist – siehe auch meinen Beitrag im Beck-Blog vom 16. Mai 2008 zu diesem Thema sowie die Aufarbeitung in der Literatur durch Ernst/Spoenle, Zur Strafbarkeit des Schwarz-Surfens, CR 2008, S. 439 ff. und Höfinger, Anmerkung zu AG Wuppertal: Strafbarkeit des Schwarz-Surfens, MMR 2008, S. 632 ff.
Dr. Karger kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Spoenle,
sorry! Ich war zwar schneller, aber das ist ja bei einem blossen Hinweis nicht weiter schwer. Den eigentlichen "Content" zum Hinweis finden die Leser bei Ihnen und beim Kollegen Stadler.
emil ruebe kommentiert am Permanenter Link
wobei spon schon bei der antwort etwas ungenau bleibt. "ein staatsanwalt KÖNNTE ermitteln" - na, das ist mal ne aussage. irgendwie ermitteln kann der staatsanwalt ja wohl immer, wenn der schwarzsurfer angezeigt wird