Bundesregierung will Höchstsatz bei Geldstrafen auf 20.000 € täglich anheben

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 22.01.2009

Bei Geldstrafen will die Bundesregierung den Höchstsatz pro Tag von 5.000 € auf 20.000 € anheben (Gesetzentwurf BT-Drs. 16/11606). Der bisherige Höchstsatz werde der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht.

Der Bundesrat hat sich dagegen noch einmal gegen eine Deckelung der Höchstgrenzen für die zu verhängenden Tagessätze ausgesprochen. Die Regierung wiederum hält dies für bedenklich, weil nicht auszuschließen sei, dass das BVerfG gegen die Bestimmtheit einer nach oben offenen Regelung zur Höhe des Tagessatzes Bedenken habe.

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4 Kommentare

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"(...) weil nicht auszuschließen sei, dass das BVerfG gegen die Bestimmtheit einer nach oben offenen Regelung zur Höhe des Tagessatzes Bedenken habe."

Wieso das denn? Wenn ein Tagessatz das ist, was mensch an einem Tag verdient, was genau soll daran unbestimmt sein? Seinen Tagessatz kann man vor der Begehung von Straftaten ebensoleicht selber ausrechnen wie im StGB und Kommentierung nachsehen, ob man überhaupt bestraft wird.

Davon abgesehen sind verfassungsrechtliche Bedenken ein Scheinargument. Wenn man etwas nicht regeln will, kommen einem -wie beim Bundesnichtraucherschutz - plötzlich Bedenken, die man - beim Luftsicherheitgesetzt - offenbar doch ganz gut beiseite schieben kann.

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Naja, in Recht(mäßigkeit)sanalysen hat die Bundesregierung in den gesamten letzten Jahren kein sonderlich gutes Händchen bewiesen. Da wundert diese Bedenken dann auch nicht mehr...

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