Das wird sicher wie eine Bombe einschlagen: Sixt startet mobiles Blitzer-Warnsystem

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.01.2009

Ärger ist vorprogrammiert, wenn die Fa. Sixt wahr macht, was sich aus Spiegel-Online als Meldung vernehmen lässt (hier gekürzt):

"...Die Sixt AG, Deutschlands größter Autovermieter, testet derzeit einen Dienst namens Radalert, bei dem Nutzer mobile Blitzer melden können. Die gesammelten Daten werden für einige Stunden auf einer Web-Karte angezeigt und danach automatisch wieder gelöscht. "Zurzeit sind wir in der Betatest-Phase, sagte Alexander Beyer von Sixt E-Ventures SPIEGEL ONLINE.Blitzer können die Nutzer entweder im Internet melden - oder über ihr Handy. Für Apples iPhone lässt sich bereits eine Anwendung herunterladen. Per Knopfdruck kann der Nutzer damit eine Radarfalle melden - die Position wird dann automatisch per GPS bestimmt und an Sixt übermittelt. Nach Beyers Angaben wird es demnächst zudem eine Version für Blackberrys geben.

Nutzer des Dienstes können sich per SMS warnen lassen, wenn zum Beispiel in der Nähe ihres Wohnorts ein mobiler Blitzer gemeldet wird. Die iPhone-Anwendung zeigt zudem die Radarfallen in der näheren Umgebung an. ..."

Ich meine schon, dass der Gesetzgeber hier zum Handeln aufgefordert ist. Vielleicht ist dies aber auch ein Fall für die Anwendung des 116 OWiG, den Beck-Blogleser bereits aus dem Gumpalm-Beitrag Alles “Fake” … oder was? Bereiten Sie sich auch schon auf Gumpalm am 9.9.09 vor? kennen. Ist vielleicht derjenige, der andere dazu veranlasst Mobiltelefone pp. als Radarwarner zu nutzen und hierfür auch Werbung macht Täter i.S.d. Vorschrift?

 

Zusatz: Vielen Dank an den "Mitblogger" Dr. Michael Karger für die Idee zu diesem Beitrag!

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12 Kommentare

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"Ich meine schon, dass der Gesetzgeber hier zum Handeln aufgefordert ist."

Ich verstehe nicht so recht, warum der Gesetzgeber hier zum Handeln aufgefordert sein sollte. Welche Gefahr gilt es hier abzuwenden?

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"Aktionen mit dem Ziel, Autofahrer vor Radarkontrollen zu warnen, beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar." So steht es in OVG Münster, Beschluß vom 17.01.1997 - 5 B 2601/96.

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Die zu besorgende "Gefahr" ist doch offensichtlich, dass derjenige, der sich relativ sicher sein kann, nicht geblitzt zu werden, dazu neigen könnte, straßenverkehrsgefährdend zu schnell zu fahren. Die Präventionswirkung der Geschwindigkeitskontrollen wäre dadurch minimiert. Wenn sich die Sixt-Fahrer jedoch als vernünftiger herausstellen, als die Sixt AG annimmt, dann könnten sie ja ein paar Radarstellen "zuviel" melden (insbesondere an gefährlichen Stellen, Schulen etc.) und auf diese Weise sogar zur Verkehrssicherheit beitragen, wie etwa derjenige, der auf seinem Grundstück einen täuschenden "Starenkasten" aufbaut.

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Vielen Dank für den Hinweis.

Wenn ich also irgendwo mal ein wenig Ruhe haben will, brauche ich lediglich einen Blitzer erfinden und eingeben. Und dann hoffen, daß der Quatsch möglichst gut genutzt wird ...

Aber das ist ja alles nicht so neu. Nur die Darstellung ist echt besser als noch vor 5 Jahren.

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Die "Gefahr", so sie denn besteht, ist damit gegeben, daß den öffentlichen Kasse ihre lang voraus geplanten Einnahmen entgehen. Bei den derzeitigen Kassenlagen von Ländern und Kommunen ist das natürlich ein wirklich schwerwiegender Grund.

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Worin besteht denn der Unterschied zu den Stau- und Blitzermeldungen verschiedener Radiosender ? Bei denen wurde und wird doch damit argumentiert, dass Autofahrer durch diese Meldungen zu verkehrsgerechter Fahrweise (zumindest im dem betreffenden Bereich) ermahnt werden.
Die Gefahren bei dem Sixt-Verfahren dürften wohl eher darin liegen, dass fleissige Melder während der (zu schnellen ?) Fahrt ihr Handy (ohne Freisprecheinrichtung) bedienen. Das wiederum ist bereits verboten, so dass hier kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers bestehen dürfte. Bedarf besteht vielmehr hinsichtlich einer verstärkten Kontrolltätigkeit und einer konsequenten Ahndung der Handynutzung während des Fahrens.

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Auch hier wurde § 116 OWiG angesprochen, der meiner Meinung nach nicht zutrifft.

Öffentliches "Auffordern" zu Ornungswidrigkeiten:

Hier aus dem Karlsruher Kommentar : "Auffordern ist vom Befürworten und Anreizen abzugrenzen"

"Der Begriff des Aufforderns lässt sich unter diesen Voraussetzungen am besten erschließen, wenn man ihn von den übrigen Formen der Verbrechensveranlassung, insbesondere von dem Begriff der Befürwortung und des Anreizens abgrenzt (in diesem Sinne auch LG Koblenz NJW 1988, 1609 f.; AG Hannover StVert. 1988, 159; OLG Koblenz NStZ 1993, 390). Das ANREIZEN ist eine psychologisch berechnete Stimmungsmache (RGSt. 47, 411, 413; RG Recht 1907, 842). Es besteht in einer indirekten emotionalen Einwirkung, die „einen Reiz zum Handeln weckt und den Angereizten kraft eigenen Entschlusses zum Handeln bringt“ (s. RGSt. 63, 170, 173; 47, 413; Rotberg RdNr. 2; LK-v. Bubnoff § 111 RdNr. 9). Dabei wird dem Betroffenen das Bewusstsein, aufgefordert zu werden, genommen (vgl. Rogall GA 1979, 16 mwN). Für den Begriff des Aufforderns ist demgegenüber gerade die in erkennbarer Weise vorgenommene Einwirkung auf die Motivation des Aufgeforderten kennzeichnend. Die Aufforderung geht andererseits weiter als der Begriff der BEFÜRWORTUNG (vgl. § 88a aF StGB).

OLG Stuttgart: "Aufforderung zu Straftaten":

"Ebenfalls nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 111 StGB ist deshalb auch das bloße Anreizen" eines anderen zur Fassung eines Tatentschlusses, also eine Beeinflussung, die diese Person kraft eigenen Entschlusses zu einem strafbaren Handeln bringen soll (KG a.a.O.; OLG Köln MDR 1983, 338)."

4 Ss 42/2007
4 Ds 14 Js 19607/05
AG Rottenburg
14 Js 19607/05
StA Tübingen
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

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"Die zu besorgende “Gefahr” ist doch offensichtlich, dass derjenige, der sich relativ sicher sein kann, nicht geblitzt zu werden, dazu neigen könnte, straßenverkehrsgefährdend zu schnell zu fahren."

Das halte ich für ausgeschlossen. Wenn man sich auf Seiten wie BlitzerBerlin umschaut, sieht man zwar die häufigen Standorte und auch die technischen Notwendigkeiten (Kurvenregelung, Abstände, usw.).

Wenn man dann bedenkt, dass die Polizei im Schnitt vielleicht nur 2-3 h misst, dann sieht man doch, dass dieses System schon sehr schnell sein muss, um das abzubilden. Das ist verbreitungstechnisch sehr schwierig. Mal angenommen aber, es würde wirklich alles perfekt laufen von der ersten Meldung bis zur Masseninformation.

Dann fahren die wenigen informierten Fahrer dort langsamer, die Polizei bemerkt es vielleicht und sucht sich andere Standorte. Da die Information aber im System immer noch vorhanden ist und wohl eine "Entwarnungsmeldung" nicht vorgesehen ist, bleibt die Warnung bestehen mit der Konsequenz des verkehrsangepassten Fahrens, während die Polizei möglicherweise schon an der nächsten Kita steht. So schlecht ist das natürlich nicht!

So neu ist diese Erkenntnis ja nicht, es gibt ja schon länger Stadtpläne mit eingezeichneten Lieblingsstandorten. Anwohner und häufiger Befahrer der Strecken kennen sie sowieso und fahren dort eh nicht überm Limit. Von daher ist der verkehrserzieherische Effekt eh schon eingetreten bei den Ortskundigen.

Und nur weil es solch ein System gibt, heißt das natürlich nicht, dass man eine Freikarte für schnelles Fahren hat. Denn aus der Kenntnis des einen Standorts kann man ja nicht schließen, dass anderenorts keiner stünde. Das o.g. System setzt ja auf Meldungen und das bedeutet wohl, dass zumindest einer mal "erwischt" worden ist, es also immer einen ersten gibt. Da kann sich also niemand "sicher" fühlen, wenn er das Gerät dabei hat.

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@norbert hoffmann
@alterego
Dass Radarfallenwarnungen wie sie bisher über Verkehrsfunksender oder im internet verbreitet werden, nicht unbedingt die von mir genannte Gefahr mit sich bringen, ist mir bekannt. Im Gegenteil ist es wohl, wie von Ihnen bemerkt, wohl so, dass die bloße Erwähnung von Radarfallen, die irgendwo aufgestellt sind, das Verhalten der Autofahrer sogar auch an ganz anderen Stellen positiv beeinflussen kann.
Aber man sollte auch bedenken, dass das hier vorgeschlagene System sehr schnell eine darüber hinaus gehende Wirkungsweise haben könnte: Die Warnungen (und auch Entwarnungen) der Sixt-Fahrer könnten zielgenau - via GPS und Abonnement - verbreitet werden, so dass Autofahrer von ihren Navigationsgeräten vorgewarnt werden. Sie hören oder lesen also nicht mehr, dass irgendwo Radarfallen aufgestellt sind (brauchen sich auch entspr. Infos nicht zu merken), sondern werden 100m vorher - gerade, wenn sie auf eine aktuell registrierte Falle zufahren - gezielt gewarnt. Wenn dieses System perfektioniert wird, dann entsteht die von mir genannte Gefahr durch minimiertes Verfolgungsrisiko, es sei denn, es werden auch Fallen gemeldet, die gar nicht oder nicht mehr existieren (wie ich oben bereits erwähnte).

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Naja, notorische Falschmelder kann man so ein System ja sicherlich erkennen und dann ignorieren.

Davon abgsehehen, selbst wenn das System verboten wird kann man es im Ausland weiter betreiben. Soweit das dieser Dienst dann von den Providern, Zensiert werden muss, sind wir ja glücklicherweise nocht nicht.

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Ich werde mir in jedem Fall die Anwendung auf den Blackberry laden, um die vielen, vielen Radarfallen auf der Straße vor meinem Haus zu melden. Kann ich da nicht direkt auch noch Glatteis, Baustellen, Stau und Bürgerkrieg melden?

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