Erster IStGH-Prozess: Kongo-Milizenchef Lubanga plädiert auf unschuldig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 30.01.2009

Im ersten Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat der frühere Milizenchef im Kongo Thomas Lubanga am ersten Prozesstag den Vorwurf von Kriegsverbrechen zurückgewiesen und sich auch nicht dazu bekannt, Kinder als Soldaten eingesetzt zu haben.

Vorwurf: Ausbildung und Einsatz von Kindersoldaten

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen vor, 2002 und 2003 in der wegen ihrer Rohstoffe umkämpften Provinz Ituri im Nordosten des Kongo Hunderte Kinder unter 15 Jahren zum Morden gedrillt und für Massaker an Dorfbewohnern eingesetzt zu haben. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo will dafür eine Strafe von bis zu 30 Jahren Haft verlangen. Im Ituri-Konflikt wurden nach UN-Schätzungen zwischen 1999 und 2003 mehr als 60.000 Menschen getötet, Hunderttausende wurden von rivalisierenden Milizen in die Flucht getrieben.

Art. 8 Abs. 2 b) xxvi) IStGH-Statut erfasst die Zwangsverpflichtung oder Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten während internationaler bewaffneter Konflikte.

Prozess soll mehrere Monate dauern

Lubanga soll in dem auf mehrere Monate angelegten Prozess mit den Aussagen von mehr als 30 Zeugen konfrontiert werden - unter ihnen ehemalige Kindersoldaten. Zudem wird der vor drei Richtern geführte Prozess von Anwälten von mehr als 90 Opfern aktiv begleitet. Menschenrechtler in aller Welt begrüßten die Eröffnung des ersten Prozesses vor dem «Weltstrafgericht», das vor knapp sieben Jahren mit dem Inkrafttreten seines Gründungsstatuts aus der Taufe gehoben wurde, als wichtiges Signal.

IStGH soll die Bestrafung schwerer Kriegsverbrechen sicherstellen

Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Gericht ist nur dann zuständig, wenn eine Bestrafung der Täter auf nationaler Ebene nicht möglich ist. Initiiert wurde der Gerichtshof von den Vereinten Nationen initiiert; seiner Errichtung liegt das «Statut von Rom» zugrunde. Beschlossen wurde es bei einer internationalen Konferenz am 17.07.1998. Die eigentliche Geburtsstunde des «Weltstrafgerichts» war der 01.07.2002. An diesem Tag trat das Rom-Statut in Kraft, nachdem eine ausreichende Anzahl von Staaten es ratifiziert hatte.

Gericht darf nur in dem Statut beigetretenen Staaten aktiv werden

Inzwischen haben mehr als 100 Staaten das Dokument ratifiziert und sich zur Zusammenarbeit verpflichtet - darunter alle EU-Länder sowie mehr als 30 Staaten Afrikas. Die USA, Russland, China und viele arabische Länder lehnen das Gericht ab. Der Strafgerichtshof hat 18 Richter und einen Chefankläger. Dies ist seit 2003 der argentinische Jurist Luis Moreno-Ocampo. IStGH-Präsident ist der Kanadier Philippe Kirsch. In der Regel kann das Gericht nur in Staaten aktiv werden, die dem Statut beigetreten sind. Ausnahmen sind möglich, wenn der UN-Sicherheitsrat dies beantragt.

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2 Kommentare

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Ob sich die USA unter dem neuen Präsidenten wohl auch dem Statut unterwerfen? Das wäre jedenfalls mal ein Zeichen an die anderen die noch nicht beigetreten sind.

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Mit Blick auf diese Frage habe ich noch gar nichts gelesen; ein Beitritt wäre wünschenswert und würde dem IStGH ein weiteren wichtigen Schub geben. Auch würde ein Beitritt auf der Linie liegen, die Obama zunächst eingeschlagen hat - hoffen wir mal.

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