Verkehrsgerichtstag 2009: Die Ergebnisse!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.01.2009

Der Verkehrsgerichtstag 2009 ist heute zu Ende gegangen. Die Ergebnisse finden sich zusammengefasst bei beck-aktuell . Hier daher nur kurz und schlagwortartig (die für mich wichtigsten Ergebnisse):

- der VGT war gegen die regelmäßige regelmäßige Überprüfung der Fahreignung älterer Fahrer

- der VGT war für section-control

- der VGT hat sich für einen besseren Schutz für Radfahrer ausgesprochen

- der VGT hat sich für leichter verständliche Punkteregelungen für das Verkehrszentralregister ausgesprochen

- der VGT war gegen die Einführung der AAK-Messung im Verkehrsstrafrecht zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Und für den, der es wirklich ganz genau wissen will stehen die Empfehlungen der Arbeitskreise auch schon im Volltext im Netz.

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3 Kommentare

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Wenn die Section control so kommt (und bleibt), wie angekündigt(mit Ankündigung) finde ich's gut.

Autofahrer werden gezwungen, gesittet zu fahren, KEINE "Abzocke".

Ich bezweifle aber, dass sich Städte und Kommunen um die Installation einer unglaublich teuren Einrichtigung prügeln werden, da diese nur wenig Geld abwirft.

Ich kenne einen Fall aus einem benachbarten Kreis, in dem ein Abstandsmesswagen für 170.000 EUR vom Kreis für die dortige Autobahnpolizei angeschafft wurde unter der "Bedingung", dass man damit bis zur Armotisation nur auf dem Autobahnabschnitt im Kreisgebiet misst.

Da merkt man, dass finanzielle Interessen die eigentlich fördernswerten Interessen der Verkehrssicherheit überwiegen.

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Die SC soll laut Beck aktuell für "gefährliche Autobahnabschnitte" eingeführt werden. Für die sind m.E. finanziell nicht die Kommunen zuständig.

SC könnte prima mit Geschwindigkeitsmessungen an den Mautbrücken kombiniert werden, wenn die sowieso schon da sind. Wenn beide Systeme noch aufeinander abgestimmt werden, könnten (in ferner Zukunft natürlich) die Datenbestände leichter zur Profilerstellung in der Strafverfolgung benutzt werden.

Mit Ankündigung ist für die "Verkehrserziehung" etwa so wirkungsvoll wie für ein aufgewecktes Kind das Schild am Beckenrand "Bitte nicht von der Seite springen" - faktisch nutzlos, fragen sie den Bademeister ihres Vertrauens.

Bis heute verstehe ich nicht, warum es kein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gibt wie in der überwiegenden Mehrzahl europäischer Nachbarstaaten. Eine Menge Verkehrsschilder könnten eingespart werden, die Geschwindigkeitsübertretungen, Drängeleien etc. würden abnehmen und es wäre wieder halbwegs angenehm auf der linken Spur zu fahren, wenn auf der rechten sich die LKW Kolone über die Straße wälzt. Liegt wohl an der gut situierten Automobillobby.

Für die älteren Fahrer hätte ich mir schon eine Kontrolle gewünscht, denn manch einer ist blind wie ein Maulwurf, aber gibt seinen Führerschein nicht freiwillig ab.

Die Ablehnung der AAK ist m.E. voll in Ordnung. Das sollte der Blutprobe vorbehalten sein.

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Im Hinblick auf den Radverkehr würde ich von Ergebnissen jedenfalls nicht durchgängig sprechen. Die Empfehlungen sind z.T. sehr offen formuliert.

So hätte ich mir eine eindeutige Stellungnahme kontra Kennzeichnung von Fahrrädern ("Problematik der Identifizierbarkeit von Radfahrern") gewünscht. Dieses Geeiere ist eine prima Steilvorlage für die Stammtische. Daß Kennzeichen schlicht nichts bringen, zeigt mir ein Blick auf einen über hunderte von Metern zugeparkten Radweg in meinem Arbeitsweg - und das Benehmen der Autofahrer, welche mich zu erziehen versuchen, wenn ich dann die Fahrbahn nutze. Kennzeichnung bewirkt jedenfalls dort so gut wie nichts.

Auch die empfohlene Regelung des Fahrradparkens durch StVO ("straßenverkehrsrechtliche Regelungen zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs) stelle ich mir recht lustig vor. Das mag zwar ein Konjunkturpaket für die Schilderindustrie sein, aber sonst kaum inhaltliche Veränderungen bringen. Wo das Fahrradparken den Verkehrsablauf stört oder gar gefährdet, kann es schon heute unterbunden werden, wie eine Auswertung einschlägiger Urteile zeigt. Und Verbote "für die Optik der Stadt" müßten durch Schilder angeordnet werden und wären wohl eine ABM für Verwaltungsrichter (Verstoß gegen § 45 Abs. 9 StVO), es sei denn, man mache auch hierfür eine Aussnahme in § 45 Abs. 9 StVO).

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