Strafbarkeit einer Ausbildung in Terrorcamps droht im Bundesrat zu scheitern

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 31.01.2009

Die von der Großen Koalition geplante Strafbarkeit einer Ausbildung in Terrorcamps droht im Bundesrat zu scheitern. Bei der ersten Lesung machten alle drei Oppositionsparteien am Donnerstag deutlich, dass sie den Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnen. Folgen die in den Ländern mitregierenden Liberalen, Linken und Grünen dieser Linie, gibt es für das zustimmungspflichtige Gesetz keine Mehrheit im Bundesrat.

Hintergrund

Mit drei neuen Straftatbeständen soll, um eine Gesetzeslücke zu schließen, die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.  Die Struktur des Terrorismus habe sich verändert, die bestehenden Strafvorschriften für terroristische Vereinigungen reichten nicht mehr aus. Bestraft werden kann demnach der Kontakt zu Terrorausbildern, die Ausbildung in einem Terrorcamp und die Anleitung für schwere staatsgefährdende Straftaten. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass der Vorsatz besteht, eine schwere Gewalttat vorzubereiten.

Zypries (SPD): "Juristisches Neuland"

Die Bundesjustizministerin verwies auf die anhaltende terroristische Bedrohung. Der Staat müsse den Bürger vor Terroranschlägen schützen. Sie wies den Vorwurf der Opposition zurück, dass ein Gesinnungsstrafrecht eingeführt werden soll. «Niemand soll wegen seiner Meinung bestraft werden.» Zypries räumte aber ein, dass man mit dem Gesetz «ein Stück weit juristisches Neuland» betrete. «Wir bewegen uns im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung.» Das sei verfassungsrechtlich noch nicht ausreichend überprüft.

Opposition wirft Koalition Gesinnungsstrafrecht vor

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Jörg van Essen bezweifelt eine Strafbarkeitslücke. Den Beweis dafür habe die Koalition bisher nicht geführt. Wenn im Strafrecht etwas schwer nachzuweisen sei, dann sei das Absicht. Es diene dem Rechtsstaat nicht, auf Kante genähte Gesetzesvorschläge vorzulegen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke warf der Regierung vor, einer Schnüffel- und Gesinnungspraxis den Weg zu bereiten. Das Gesetz sorge nicht für Sicherheit, sondern für einen weiteren Abbau von Bürgerrechten. Der grüne Rechtspolitiker Wolfgang Wieland lehnte das Vorhaben als nicht rechtsstaatlich ab. Der Entwurf gehe in Richtung Gesinnungsstrafrecht. «Sie wollen die Vorbereitung der Vorbereitung unter Strafe stellen.»

SPD und Union verteidigen den Gesetzentwurf

Die rechtspolitische Sprecher von Union und SPD verteidigen den Entwurf damit, dass mit dem Gesetz kein Neuland beschritten werde; die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen sei dem Strafrecht nicht fremd. Der Gesetzgeber müsse der terroristischen Bedrohung begegnen. Man dürfe nicht aus Angst vor dem Tod Selbstmord begehen.

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