Datenschutzprobleme? Videoüberwachung durch Polizeibeamte bei der Verfolgung von Rotlichtverstößen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.02.2009

Einer unseren eifrigsten Blogleser, Herr Tilmann Hausherr (dem ich an dieser Stelle schon einmal danken möchte!) hat auf meine Frage nach Themenvorschlägen für den Blog auf eine Meldung auf der 3-Sat-Seite hingewiesen. Zur Dokumentation von Rotlichtverstößen nutzt die Polizei Videokameras, die den gesamten Verkehr aufnehmen, was mir auf den ersten Blick einmal eine "tolle Idee" zu sein scheint. Immerhin lässt sich in allen Zweifelsfällen die Tat jeweils gut nachverfolgen. Dies dient natürlich allen Verfahrensbeteiligten. Möglicherweise gibt es aber auch ein Datenschutzproblem hierbei. Laut 3-Sat-Meldung:

    "Wenn der Bundesgesetzgeber will, dass die Polizei Autofahrer filmt, dann muss er dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen und insofern gibt es hier eine Gesetzeslücke", stellt Prof. Fredrik Roggan, Polizeiakademie Niedersachsen, fest.

Meine Frage: Es gibt doch verschiedene Videomessverfahren (etwa Brückenabstandsmessungen) - bisher hat kein Gericht hiermit ein (Datenschutz-)Problem gehabt, oder?

 

An alle Leser: Themenanregungen und interessante Links sind natürlich stets erwünscht!

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3 Kommentare

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Aber die Messwagen der Autobahnpolizei schalten doch die Kamera doch nur dann an, wenn sie einen Anlass haben. Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, soll das System ja eine Kreuzung permanent überwachen und diese Aufnahmen dann verwertet werden.

Alleine das Filmen kann ja nicht verboten sein, sonst würden ja alle Kameras zur Verkehrsüberwachung (ohne Verwertung zur Bußgeldstelle, reine Verkehrsflußkameras) in Tunnel, Brücken und gefährlichen Hauptstraßen rechtswidrig aufgestellt.

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