Ein guter Vergleich ...

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 04.02.2009
Rechtsgebiete: RichterVergleichMediationMediation4|4605 Aufrufe

Manche Menschen meinen, ein guter Vergleich sei dadurch gekennzeichnet, dass beide Parteien gleichermaßen unglücklich damit sind.

Diese Einstellung zeigt sehr deutlich, was viele gerichtliche Vergleiche von Mediationsergebnissen unterscheidet und warum auch erfolgreiche Vergleichsvermittler unter Berufsrichtern noch lange keine Mediatoren sind. Aus Sicht vieler Richter steht der Fall im Blickpunkt, der möglichst effektiv abgeschlossen werden soll. Ein Vergleich ist dabei optimal, weil es einerseits der gesetzlichen Vorgabe entspricht, eher zu vergleichen als zu entscheiden und andererseits die Mühe der Abfassung eines Urteils erspart. Häufig wird dann zunächst dem Kläger, danach den Beklagten mitgeteilt, dass aus Sicht des Gerichts die jeweilige Position nur schwer zu halten sein werde. Dann wird beiden Parteien vor Augen geführt, welche Kosten und welcher Zeitaufwand mit der weiteren Prozessführung verbunden ist. Höhepunkt derartiger Verhandlungen sind dann Aussagen wie "was Sie schriftlich vorgetragen haben, brauchen wir hier nicht näher zu erötern, betrachten Sie doch mal die wirtschaftliche Seite und die Kosten und Risiken eines weiteren Prozesses".

Eingehen auf die Parteien ist anders. Die Parteien wollen mit ihrem Vortrag und ihrem Problem ernst genommen werden. Viele Gerichtsverhandlungen werden dem nicht gerecht und den von den Parteien deshalb häufig als unbefriedigend empfunden.

Mediation geht anders vor und stellt den Menschen mit seinem Problem in den Mittelpunkt. Das ist zunächst für Juristen ungewohnt und anstrengend. Es geht nicht darum, wer was von wem woraus fordern kann oder wer Recht hat oder wer gegen Vertrag oder Gesetz verstoßen hat. Der Konflikt wird allerdings nicht ausgeblendet und nicht auf die juristisch greifbaren Teile reduziert. Vielmehr wird der Konflikt mit den Parteien in allen Einzelheiten besprochen, einschließlich der juristisch nicht fassbaren Nebenaspekte. Anschließend werden die Interessen erarbeitet, um dann die Parteien zu einer gemeinsam erarbeiteten Lösung zu führen. Dies ergibt nachhaltigere Vereinbarungen als der normale Vergleich, mit dem beide unzufrieden sind.

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4 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Dr. Lapp,

schade, dass Sie die Mediation als Gegensatz zu gerichtlichen Vergleichsverhandlungen darstellen. Wir dürfen auch nicht vergessen: Am Anfang eines Rechtsstreits steht immer die Klage.
Übrigens greifen viele Richter zu mediativen Elementen in den Verhandlungen. Richter und Mediation stehen zudem nicht in einem Widerspruch, wie die zahlreichen Projekte der Gerichtsmediation zeigen.

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Ich gebe MeisterF Recht, dass sich die meisten Richter bemühen, den Sachverhalt aufzuarbeiten und den Parteien verständlich machen, wie es um ihre Chancen steht. In diesem Fall sehen die Kontahenden im Regelfall ein, dass der Vergleich der beste Weg ist und sind froh, die Sache abschliessen zu können.

Ich denke aber, dass es viele Anwaltskollegen/-kolleginnen auch schon erlebt haben, wie die Parteien vom Gericht massiv unter Druck gesetzt wurden, einem Vergleich zuzustimmen. Es mag sein, dass das manchmal nötig ist, aber oft herrscht beim Mandanten dann das Gefühl vor, er sei ungerecht behandelt worden und er hadert noch ewig im Nachhinein mit der Sache. Das ist gerade dann nicht gut, wenn die Parteien (z.B. wenn sie Geschäftspartner sind) auch später noch mit einander auskommen müssen. Streitet man sich um ein Thema, muss man aber in anderen Dingen noch weiterhin miteinander arbeiten, kann Mediation ein guter Weg sein.

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