BGH: Schuldspruch wegen Volksverhetzung u.a. und Berufsverbot gegen Zündel-Verteidigerin rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 10.02.2009

Mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 2.12.2008 ( Az. 3 StR 203/08) bestätigte der als Staatsschutzsenat zuständige 3. Strafsenat des BGH insoweit  (teilweise hatte die verfahrens- und materiellrechtlichen Beanstandungen begründete Revision Erfolg) das Landgericht Mannheim, als es eine Rechtsanwältin wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wegen Beleidigung sowie wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen schuldig gesprochen hat. Wegen dieser Änderung des Schuldspruchs konnte die verhängte Strafe von drei Jahren und sechs Monaten keinen Bestand haben. Diese ist vom Landgericht Mannheim neu festzusetzen. Das rechtsfehlerfrei verhängte Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren hatte Bestand.

Zum Hintergrund der Verurteilung

Nach den Feststellungen des Landgerichts Mannheim (Urteil vom 14.1.2008, Az. 503 Js 2306/06) erstrebte die 45-jährige rechtsextreme Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des Dritten Reichs. Sie war in zwei Strafverfahren, die vor dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Potsdam gegen die dortigen Angeklagten jeweils auch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung geführt wurden, als Verteidigerin tätig. In beiden Verfahren war ihr Verhalten nach den Feststellungen darauf gerichtet, die Hauptverhandlung zur Verbreitung "revisionistischer" Thesen auszunutzen und den Völkermord an den Juden während der Zeit des Nationalsozialismus zu leugnen.

Außerdem zielte sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim darauf ab, unter bewusster und beharrlicher Missachtung der strafprozessualen Vorschriften sowie der üblichen Verhaltensformen vor Gericht eine Bestrafung ihres Mandanten zu vereiteln. Zu diesen Zwecken versuchte sie, mit zahlreichen Anträgen und vornehmlich an das Publikum gerichteten, lang andauernden Ansprachen beleidigenden und volksverhetzenden Inhalts, den Fortgang des Verfahrens aufzuhalten. Darüber hinaus war sie bestrebt, ihren Lebensgefährten Horst Mahler in die Verteidigung einzubinden. Als sie nach dem Mannheimer Urteilsspruch im Januar 2008 noch im Gerichtssaal verhaftet wurde, drehte sie sich zum Publikum und zeigte den verbotenen Hitler-Gruß. Der von ihr vertretene Holocaust-Leugner Ernst Zündel war im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft - der Höchststrafe für Volksverhetzung - verurteilt worden.

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