Das Kind mit dem Bade ausschütten?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 10.02.2009

Bei manchen Zeitungsmeldungen der letzten Zeit läuft es einem schon kalt den Rücken herunter. Da ist als Schlagzeile das Zitat des Siemens-Vorstands Solmssen zu lesen "Wir haben schon fast unser eigenes FBI". Auch die Berichte über die Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl etc. stimmen sehr nachdenklich. Welche Mittel sind beim Kampf gegen die Korruption erlaubt? Die Unternehmen befinden sich in einer Zwickmühle. Einerseits sollen sie eine wirksame Compliance-Organisation implementieren, zu der insbesondere auch die wirksame Kontrolle der Mitarbeiter gehört. Werden Korruptionsfälle mangels ausreichender Kontrolle durch das Unternehmen nicht aufgedeckt, löst dies bei späterem Bekanntwerden in der Öffentlichkeit einen Skandal aus. Andererseits sorgt der Datenabgleich von Kunden- und Mitarbeiterdaten für öffentliche Empörung. Klar ist, es muss sichergestellt werden, dass solche Maßnahmen nicht lediglich unter dem Deckmantel Compliance erfolgen. Wie weit sollte, wie weit darf aber Compliance gehen?

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3 Kommentare

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Erstaunlich, dass ein Arbeitgeber sich Gedanken machen muss, wo die Grenzen in diesem nebligen Rechtsfeld zu ziehen sind.

An sich müsste der Gesetzgeber hier doch klare Anforderungen durch ein Gesetz bestimmen und die für den normalen Bürger und Unternehmer unverständlichen und verstreuten Datenschutz-Regelungen im BDSG & Co. mal aufarbeiten.

Die Idee eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wird ja schon von den Gewerkschaften vertreten. Vielleicht sollten die Arbeitgeberverbände sich an der Diskussion beteiligen und auf die Politik entsprechend einwirken.

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Zum Thema gab es übrigens gestern im Deutschlandfunk eine interessante Diskussionsrunde:

Kontrovers - Korruption bekämpfen und trotzdem Datenschutz einhalten - Geht das?

Studiogäste:
- Peter von Blomberg, stv. Vorsitzender Transparency International Deutschland
- Michael Klein, Pressesprecher Transnet
- Roland Wolf,Geschäftsführer und Abteilungsleiter Arbeitsrecht BDA

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/02/09/dlf_20090209_1010_8...

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Hallo,

vielen Dank für den Link!

Arbeitgeber sollten sich schon deshalb Gedanken um den Persönlichkeitsschutz ihrer Mitarbeiter machen, da durch derartige datenschutzrechtliche Super-GAUs das Firmenimage nachhaltig beschädigt wird. Hätte der Börsengang der Bahn stattgefunden - das Papier wäre möglicherweise im freien Fall...

Freilich könnte man im konkreten Fall erwägen, ob die skandalgebeutelte Deutsche Bahn inzwischen nach dem Motto "ist der Ruf erst ruiniert, lebts sich völlig ungeniert" verfährt... ;-)

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