A 40-Ausbau: Da haben alle im Ruhrgebiet Glück gehabt - nur nicht die Anwohner

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.02.2009

Wer täglich durchs Ruhrgebiet fahren muss, der "freut" sich natürlich auch stets auf Stauzeiten auf der A 40 (irgendwann nannte man die Straße mal Ruhrschnellweg). Dieser soll nun verbreitert werden. Die hiergegen gerichtete Klage verschiedener Anwohner aus Bochum hatte (bislang) keinen Erfolg, so meldet beck-aktuell (hier ein Auszug der Meldung):

Mehrere Anwohner sind mit ihrer Klage gegen den Ausbau der A 40 auf sechs Fahrstreifen in einem rund drei Kilometer langen Teilabschnitt in der Nähe der Bochumer Stadtgrenze gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die in erster Linie begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ab, mit dem das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nord­rhein-Westfalen den Ausbau im Jahr 2006 zugelassen hatte. Allerdings verpflichtete das OVG das beklagte Ministerium, die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um zusätzliche Lärmschutzauflagen zu prüfen (Az.: 11 D 45/06.AK).
Nicht dass mich die Anwohner hier falsch verstehen: Ihre Gegenwehr kann ich gut verstehen. Ich stand da aber auch schon oft im Stau...somit bin ich ebenfalls für den Ausbau
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4 Kommentare

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Das Problem ist und war nie ob in Bochum die A40 zwei oder dreispurig ausgebaut ist, sondern in dem Bereich immer in Fahrtrichtung Dortmund die Zufahrt der A52 in Kombination mit der Ausfahrt Frillendorf (AS 25/26), im Übrigen bereits dreispurig, sowie der Abfahrt Essen-Zentrum (AS 23) vor dem Tunnel, sowie in Fahrtrichtung Duisburg die unsägliche Kombination Auffahrt Frillendorf (AS 26) Abfahrt A52 > Düsseldorf (AS 25) sowie dann die Auffahrt Essen-Zentrum nach dem Tunnel (AS 23) in Kombination mit der Abfahrt Holsterhausen (AS 22).

Die Anschlussstelle Frillendorf, besonders die Zufahrt Richtung Duisburg hätte schon längst rückgebaut werden müssen, was da an Staustunden und Unfällen hätte eingespart werden können kann sich ein Außenstehender gar nicht vorstellen.

Ich bin da zwischen 1998 und 2006 quasi täglich langgependelt zwischen Mülheim und Dortmund (Arbeitsstelle) allerdings hatte ich mir es angewöhnt den Essener Tunnel spätestens um 06:45 bzw nach 18:00 zu passieren. ;-)

Am Lärmschutz wird sich für die Bochumer deshalb nicht viel ändern, außer während der Bauzeit, da wird die Belastung ansteigen.

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Wie kann man eine Autobahn, die Hauptader einer 7 Mio.Bewohner Metropole ist nur dermassen unterdimensioniert lassen..   !!

Wären wir in den USA, die Autobahn wäre längst 6-Spurig durchgehend.......und zwar auf jeder Seite!!

Die Anwohner müssen nun mal dem Allgemeinwohl weichen.

Mal Ehrlich:

Ist der Verlust einer Wohnung mit Ausblick und Lärm auf die A40 denn soo schlimm..?!

 

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Angesichts der Vielzahl Lärmbetroffener (im Urteil http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/11_D_45_06_AKurteil2009... siehe Rn 192) scheint mir Rn 88 nicht ausreichend zu sein:
„Bei Baukosten, die jedenfalls deutlich, zum Teil drei- bis 5-fach höher liegen als bei einem konventionellen Straßenbau, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Beklagte gegen die in Rede stehenden Alternativen entschieden hat.“
Das Gewicht der Belange der Anwohner wäre sicher geringer und Kostenverhältnismäßigkeit cet. par. zu verneinen, wäre nur 1 Aussiedlerhof betroffen. Auch weitere Belange gehören zu umfassender Abwägung.

Schließlich sollte Rn 181 nicht nur für das kritisierte VG-Urteil gelten, sondern auch für die eigene Urteilsbegründung des OVG:
„Ob die Kosten aktiver Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen …ist in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen.“

Was meinen Sie dazu?

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@Hohburg
Ihr Argument würde ich noch ein wenig ausführen:
… Das Gewicht der Belange der Anwohner wäre sicher geringer und Kostenverhältnismäßigkeit cet. par. zu verneinen, wäre nur 1 Aussiedlerhof betroffen.
Umgekehrt musste dann auch die große Anwohnerzahl das Gewicht der Belange der Anwohner erhöhen, was zu einer Bejahung der Kostenverhältnismäßigkeit hätte führen können. Die große Anwohnerzahl wurde aber in dieser Abwägung des OVG (wie wohl auch im beurteilten PFB - ein VG-Urteil gab es nicht) nicht angesprochen. Dies tat das OVG erst in Hinsicht auf die zusätzliche Alternative sehr hoher Schallschutzwände. …

Das eigene Prinzip gemäß Rn 181 des OVG-Urteils sollte aber nicht für eine von wenigen Alternativen des Schallschutzes eingefordert werden und für die andere im selben OVG-Urteil vernachlässigt werden: „Ob die Kosten …(wie oben)

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