Die Zweischneidigkeit der Krise

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 18.02.2009

Banken rufen nach staatlicher Hilfe und erhalten sie. Unternehmen wie Schaeffler, Opel folgen diesem Beispiel und haben viele Fürsprecher. An den verheerenden Zuständen mit den unglaublichen Summen sind häufig Managementfehler und Misswirtschaft schuld. Bei Kritik gegen die staatliche Unterstützung wird auf die katastrophalen Folgen verwiesen, falls der Staat nicht einschreitet. Ganz anders ist die Situation bei kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben. Prof. Klaus Volk im Handelsblatt in der heutigen Ausgabe: "Wenn der kleine Unternehmer Pleite macht und beteuert, es wäre doch noch alles gut gegangen, zuckt der Strafrichter mit den Schultern, und wenn eine große Bank Pleite macht, zückt der Finanzminister die Geldbörse (damit die Börse nicht zuckt)". Darf es angesichts der Krise verschiedene Gerechtigkeiten geben? Kommen da noch weitere Auswirkungen der Krise auf uns zu?

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4 Kommentare

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" Darf es angesichts der Krise verschiedene Gerechtigkeiten geben?"

Es geht nicht um verschiedene Gerechtigkeiten: Einmal wird der Strafrichter angesprochen, einmal der Staat als Investor/Bürge. Wenn jemand für einen Betrieb der kurz vor der Insolvenz steht bürgt, ist das kein Problem.

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Bei den großen Fällen kommt aber auch kein Strafrichter vor - eben weil der Staat vorher mit seiner (unserer) "Börse" interveniert. Dieses "Glück" hat der mittelständische Betrieb nicht. Dieser bzw. seine Geschäftsführer müssen sich voll und ganz verantworten und geraten in den strafrechtlich sanktionierten Bereich.
Die Frage ist also, ob überhaupt eine Gleichwertigkeit der beiden Lagen gegeben ist und wenn ja, ob die Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann. Eine Gleichwertigkeit würde ich annehmen - sowohl Groß- wie auch Kleinunternehmer befinden sich in einem finanziellen Engpass, der teils durch die Finanzkrise, teils durch eigenes Verschulden hervorgerufen wurde. Eine Rechtfertigung kann sich uU in den "staatsbedrohenden Risiken" eines Konkurses des Großunternehmens finden lassen. Ich würde das in dieser Allgemeinheit strikt ablehnen.

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Sehr geehrte Frau Dr. Unger,

 

ein schoenes Beispiel fuer den Satz "Die Kleinen haengt man, die Grossen laesst man laufen (bzw. neuerdings: paeppelt man auf)".

Zwei Punkte:

1) Der Staat kann gar nicht anders, als grossen Unternehmen zu helfen. Ein wenig mehr Realismus bitte!

2) Eine ganz andere Frage ist es, ob unserer strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Insolvenzverschleppung angemessen sind. Ich sage, dass wir hier eher zu Verschaerfungen als zu Milderungen kommen werden. Denn wenn man im Bereich der Kapitalgesellschaften den Grundsatz als Mindestkapitals als Glaeubigerschutzinstrument aufgibt, treten selbstverstaendlich scharfe wrongful trading approaches in die Luecke - und diese koennen wirklich "nasty" und manchmal auch extrem ungerecht sein. Aber das sind eben die Folgen, wenn man alles angloamerikanisiert.

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