Green-IT Update: CeBIT, Beschaffungsempfehlungen und EU Code of Conduct für Rechenzentren

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 18.02.2009

Die CeBIT steht vor der Tür und in Krisenzeiten werden "Top-Themen" händeringend gesucht. Green-IT soll ein solches Top-Thema sein und die Messe trägt dem Rechnung, indem sie anstelle des "Green IT Village" des Vorjahrs gleich eine "Green IT World" anbietet. 

Top-Thema oder Ladenhüter? In meiner Praxis war des Thema "green" jedenfalls bei den meisten Beschaffungsvorhaben (noch) kein wichtiges Kriterium für die Auftraggeberseite. Das CeBIT special auf heise online scheint dies zu bestätigen. Dort liest man: "Doch wie zurzeit auch in der großen Politik wird man den Eindruck nicht los, dass Ökologie und Energieeffizienz keine echten Herzensangelegenheiten der IT-Branche sind und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten als Gedöhns abgetan werden. Weil dank jetzt wieder fallender Energiepreise zudem das Geldsparpotenzial effizienter Technik schrumpft, ist es nun auch schwieriger, harte Vorteile zu demonstrieren."

Was tut sich eigentlich im IT-Recht zu diesem Thema? Auch nicht so besonders viel. Recherchiert man ein wenig, so stößt jedoch auf das eine oder andere:

Für die Praxis vielleicht brauchbar: Die gemeinsam vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, dem BITKOM und dem Umweltbundesamt erarbeiteten "Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs" (siehe auch www.itk-beschaffung.de). Die dort aufgestellten Kriterien können ausweislich der Hinweise im Anhang auch "direkt für die Leistungsbeschreibung" bei Ausschreibungen nutzbar gemacht werden. 

Weitgehend noch unbekannt auch der von der EU vorgelegte Code of Conduct on Data Centres Energy Efficiency (hier dazu mehr), dem sich die Betreiber von Rechenzentren im Sinne einer Selbstverpflichtung unterwerfen können. Sun Microsystems hat dies z.B. schon getan, ansonsten ist aber in Deutschland nur wenig Resonanz zu finden. Die Selbstverpflichtung ist freiwillig und Verstöße gegen den Code verbleiben ohne Sanktion. Deswegen muss der Code of Conduct aber nicht nutzlos sein. Vielleicht dient die Selbstverpflichtung doch einmal als Werbeargument oder wird von energiebewußten Kunden einmal als Qualitätsmerkmal ("best practices") eingefordert.

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