Erinnert doch an Michel aus Lönneberga: Privatmaut auf Fahrradwegen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.02.2009

Wenn Karneval nicht gerade schon vorbei wäre, würde man denken, das sei ein Karnevalsscherz - so sehr erinnert eine Privatmaut an Michel aus Lönneberga, der (wie viele geneigte Leser sicher wissen) in einer Geschichte als Toröffner sein Geld verdiente. Immerhin: 2 Euro wollten Eigentümer einer Privatstraße auf Sylt kassieren, damit man diese Straße als Radfahrer benutzen durfte. Nun hat das Schleswig-Holsteinische VG mit Urteil v. 24.9.09 - 1 A 13/08 entschieden: Dies verstößt gegen § 39 des dortigen Landesnaturschutzgesetzes. Aus der Pressemitteilung des VG:

"...Die Eigentümer hatten zur Begründung vorgetragen, durch das Vorhalten von Toilettenhäuschen, Mülleimern und Fahrradständern sowie die ständig notwendige Instandhaltung der Straße entstünden immense Kosten. Jeder Radfahrer, der ihre Straße und die Einrichtungen nutze, müsse sich auch an deren Kosten beteiligen. Dem folgte das Gericht nicht. § 39 Landesnaturschutzgesetz regele ausdrücklich, dass in der freien Landschaft jeder auf eigene Gefahr Privatwege zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten dürfe. Dies gelte nach dem Gesetz auch für Fahrradfahrer. Der Lister Ellenbogen gehöre auch - trotz der dort vorhandenen Schafhaltung - zur freien Landschaft und unterfalle damit der Regelung. Die Kläger seien zwar nicht verpflichtet, den Besuchern Fahrradständer und Toilettenhäuschen zur Verfügung zu stellen. Für diese Nutzungen seien Entgelte, z.B. durch Münzeinwurf, also zulässig. Die reine Straßennutzung müsse aber unentgeltlich bleiben, zumal die Kosten der Straßenreparatur nicht von den Radfahrern, sondern von den Pkw verursacht würden. Von deren Fahrer werde aber bereits zulässigerweise eine Benutzungsgebühr erhoben...."

 

 

 

Hinweis: Den Hinweis auf die Entscheidung habe ich in www.rechtslupe.de gefunden.

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