Vom Arbeitsgericht zum Mediator

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 27.02.2009

Red Bull Salzburg, Fußball-Vizemeister der österreichischen Bundesliga, hatte Anfang Juni 2006 den damaligen Trainer Jara wegen angeblicher Ungereimtheiten bei Spielertransfers entlassen. Jara war nicht einverstanden und klagte gegen den Verein u.a. wegen 1,22 Mio. Euro entgangenen Gehalts. Widerklagend wurden Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Nun trafen sich die Parteien vor Gericht.

In der mündlichen Verhandlung warnte der zuständige Richter beide Parteien: „Ich prophezeie Ihnen, dass nur einer mit dem Urteil zufrieden sein wird. Hü oder Hott. Und dann hundertprozentig gleich in die nächste Instanz. Wir reden hier von Jahren. Allein bei mir rechne ich mit einem Jahr Verhandlungsdauer. Und sechs andere Verfahren werden ja noch gleichzeitig betrieben. Da böte sich unter solchen Leuten doch ein Vergleich oder eine Mediation an. Denken Sie an die Zukunft und nicht an die Vergangenheit.“ (zitiert nach tt.com)

Die Parteien nahmen den Rat an und werden eine Mediation versuchen. Sollte die Mediation scheitern, wurde laut Salzburger Nachrichten ein weiterer Verhandlungstermin für 13. Juli bestimmt. Interessant ist zum einen die Ansicht der Parteien zur Verfahrensdauer. Selbst rechnet der Richter mit einem Jahr Verhandlungsdauer, während die Mediation offenbar noch vor Juli abgeschlossen sein soll. Wäre man gleich den Weg der Mediation gegangen, hätte der Streit bei dieser Zeitplanung vielleicht schon 2006 beigelegt werden können.

Den Parteien ist zu wünschen, dass sie sich schnell auf einen Mediator einigen und mit dessen Hilfe bald eine Lösung finden. Der Richter hat beide Seiten völlig zu Recht  aufgefordert, in die Zukunft zu schauen und nicht in die Vergangenheit.

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2 Kommentare

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Wieso zurecht aufgefordert, in die Zukunft zu schauen statt in die Vergangenheit? Eine gemeinsame Zukunft gibt es nicht, somit ist der Satz (anders als bei Verwandten oder Nachbarn) doch ein substanzloses 08/15 Argument, auf das man ja bei jedem Rechtsstreit hinweisen könnte, das aber weder die Tatsachen noch die Interessenlage auch nur ansatzweise reflektiert.

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Weder der Richter noch ich hatten von "gemeinsamer Zukunft" gesprochen. Sie haben Recht, dass der Blick in die Zukunft in jedem Streit ein Argument ist.
Das Argument ist keineswegs inhaltsleer und substanzlos. Bedenken Sie im vorliegenden Fall, dass der Trainer, wenn er im Lande bleibt, dem alten Verein sicher noch öfter in irgendeiner Form als Tainer eines anderen Vereins begegnen wird.
Blick in die Zukunft heißt auch, mit der Vergangenheit angemessen abzuschließen und nicht ewig zu hadern. Das ist in aller Regel im Interesse der Parteien.

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