Kündigung einer Kassiererin wegen mißbräuchlicher Verwendung von Kundenbonuskarten

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.03.2009

Die Diskussion um die Kündigung von Kassiererinnen wird nunmehr um ein weiteres Urteil des Hessischen LAG (11.12.2008 - 9 Sa 1075/08) bereichert. Ähnlich wie im schlagzeilenträchtigen Fall von "Emmely", ging es um eine Kassiererin, die bereits seit über 20 Jahren in einem Kaufhaus beschäftigt war und sich ebenfalls am Vermögen ihres Arbeitgebers vergriffen haben soll. Dieser kündigte ihr (Tatkündigung, keine Verdachtskündigung!) fristlos mit der Begründung, sie habe im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über 20.000 EUR auf ihre eigene Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als 13.000 EUR auf die Karte ihrer Tochter eingegeben. Da ein Cent pro Euro auf der Kundenbonuskarte gutgeschrieben wird, ergab sich ein Schaden von mindestens 330 EUR (In einigen Pressemeldungen ist von einem Schaden in Höhe von über 5.000 EUR die Rede, was in der Pressemitteilung des LAG keine Grundlage findet.) Das LAG betont, vollendete oder auch nur versuchte Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers seien grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Im konkreten Fall sei auch nicht von einer Duldung dieser Vorgehensweise durch den Arbeitgeber auszugehen. Die Interessenabwägung ergäbe hier, dass eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sei. Angesichts der Nachhaltigkeit, mit der die Klägerin über einen längeren Zeitraum in erheblichem Umfang Tag für Tag widerrechtliche Manipulationen vorgenommen habe, des damit verbundenen Vertrauensmißbrauchs und der Erschütterung des Glaubens an ihre Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit überwögen die Arbeitgeberinteressen an der sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

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2 Kommentare

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Etwas polemisch, aber: Vielleicht hier eine Rechtfertigung nach §§ 32 ff. StGB, um die Kunden vor einem z.T. unangemessenen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu schützen!

;-)

Der Fall ist zwar auch interessant, aber weniger spektakulär als der 1,30 EUR-Fall derzeit.

Wie genau kann man aus der bestimmungswidrigen Nutzung einer Kundenkarte ein Vermögensdelikt konstruieren?

PW

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