BSG: Abfindung mindert Hartz-IV-Leistung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.03.2009

Das BSG (Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R, Medieninformation des BSG Nr. 9/09) hat eine für die arbeitsgerichtliche Praxis wichtige Entscheidung getroffen. Umstritten war nämlich bislang, ob Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich beim Arbeitslosengeld II leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Das BSG hat diese Frage jetzt bejaht. Der Entscheidung lag die Klage eines Arbeitslosen zugrunde, der im Jahre 2003 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatte, demzufolge das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 6.500 EUR enden sollte. Der Arbeitnehmer schied daraufhin aus und war seitdem arbeitslos. Die Auszahlung der Abfindung verzögerte sich um mehrere Jahre. Der Kläger bezog mittlerweile Arbeitslosengeld II. Die 2006 erfolgten Zahlungen durfte der Grundsicherungsträger bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen. Das BSG beruft sich hierfür auf den zum Ausdruck gelangten gesetzgeberischen Willen berufen. Abfindungszahlungen rechneten - so das BSG - auch nicht etwas zu den berücksichtigungsfrei gestellten "zweckbestimmten Leistungen", da der Abfindung kein besonderer Zweck zugrunde liege. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass bei eventuellen Vergleichsverhandlungen die sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen einer Abfindungsvereinbarungen sehr sorgfältig geprüft werden müssen.

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3 Kommentare

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wie würde das denn im gleichen falle aussehen, wenn es anstatt einer abfindung eine rente wegen erwerbsminderung wäre? diese bekommt man ja, weil man unter - so die berufsgenossenschaft - einer verminderten lebensqualität leidet und dies ein minimaler ausgleich sein soll. beispielfall: ein mann erleidet einen arbeitsunfall, wird dauerhaft geschädigt und fällt irgendwann in Hartz IV, er hat ein dauerhaftes, rentenbeanspruchtes leiden. dadurch hat er natürlich auch einen erhöhten lebensaufwand. jeder weiss, dass irgendwann die reha-massnahmen eingestellt werden und gesundheitlich nichts mehr geschieht... abgestempelt, fertig. dieser mensch denkt sich nun, dass er die kleine rente sinnvoll einsetzt, für z.b. sport (schwimmen, fitness studio, usw.) einsetzt. wie sieht es dann aus mit der zweckgebundenheit? lt. den berufsgenossenschaften sollen diese renten ja die lebensqualität erhöhen. jeder weiss aber, dass diese renten (trotz bestimmter zweckverwendung) als einkommen angerechnet werden. sozial gerecht?

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Es handelt sich um einen wohl allgemein gültigen Grundsatz, dass Sozialleistungen erst dann zu gewähren sind, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigene Leistungen zu gewährleisten ist. ALG II gehört bekanntlich zu den Sozialleistungen; eine Abfindung ist doch sicherlich nicht unzutreffend als "Vermögen" zu charakterisieren.

Ebenso ist die z. B. Prozesskostenhilfe eine Sozialleistung, die den Zugang zu den Gerichten gewähren soll für Mitbürger, die die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Hier ist wenig bekannt, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird bzw. zurückgefordert werden kann, wenn der ArbN im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung "herausholt". Diese gilt - grundsätzlich - als eigenes Vermögen des ArbN, so dass die Prozesskosten vorrangig (zumindest anteilig) davon beglichen werden müssen.Ähnliches gilt grundsätzlich für Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Guthaben aus Bausparverträgen u. ä.

Es ist wenig populär, dass Ansprüche auf Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe etc. nach der Wertung des Gesetzgebers erst dann begründet werden sollen, wenn das eigene (vergleichsweise sehr kleine) "Vermögen" zumindest großenteils verbraucht ist. Aber ist es auch "ungerecht"?

Wenn man diese Frage mit "Ja" beantwortet, spreche man mit seinem Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten und gewinne ihn für einen Antrag auf Gesetzesänderung. Ob man dafür eine Mehrheit findet, steht auf einem anderen Blatt. Nur klagen bringt nichts. Handeln ist gefordert. "Auch der weitesete Weg beginnt damit, dass man den errsten Schritt tut" (Mao Tse Dong). 

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Wie ist es denn andersherum, wenn man kurz vor einer Abfindung steht, und das Hartz4 läuft zufällig kurz vor erhalt der ersten zahlung aus ?

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