Arbeitnehmervertreter votierten gegen Postbank-Boni

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.03.2009

Der Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, hat sein Abstimmungsverhalten bei der umstrittenen Entscheidung über die Einmalzahlung an den Vorstand der Postbank offengelegt. Sommer ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Postbank und als Arbeitnehmervertreter Mitglied im Präsidialausschuss. Hierbei handelt es sich um einen Unterausschuss des Aufsichtsrats. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Am 8. Mai vergangenen Jahres hatte dieser Ausschuss eine Einmalzahlung von fast 12 Millionen Euro als "Halteprämie" beschlossen. Die Stellungnahme von Sommer lässt erkennen, dass die Arbeitnehmervertreter dieses vierköpfigen Gremiums geschlossen gegen die Sonderzahlung gestimmt haben und erst das Zweitstimmrecht des Vorsitzenden den Ausschlag gegeben hat. Es bleibt die Frage, welche Rolle die Repräsentanten der Bundesregierung auf Eignerseite gespielt haben. Das Bundesfinanzministerium distanzierte sich ausdrücklich von dem Beschluss. "Die Entscheidung über die Gewährung eines einmaligen Sonderbonus für die Vorstandsmitglieder der Deutschen Postbank ist vom Präsidialausschuss der Postbank getroffen worden, in dem kein Mitglied der Bundesregierung vertreten ist." Wie sich die Vertreter der Bundesregierung im Plenum des Aufsichtsrats zu der Entscheidung des Präsidialausschusses geäußert haben, bleibt allerdings offen. Die Erfahrungen zeigen, dass das vom Kabinett gerade verabschiedete "Gesetz zur Angemessenheit der Verstandsvergütung" zumindest einen wichtigen Beitrag leistet: Künftig muss hiernach in allen Aktiengesellschaften das Plenum über die Entlohnung abstimmen.  

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1 Kommentar

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Darf der Präsidialausschuss überhaupt "Halteprämien" beschließen?

Laut Satzung darf er nur außergewöhnliche Leistungen honorieren, die aber im Mai 2008 noch gar nicht erbracht waren.

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