Ohne Führerschein? Mein Lieber Herr „President"...
von , veröffentlicht am 13.03.2009Im schönen Ruhrgebiet auf der A42 war vor einigen Tagen der „President" unterwegs. Dies berichtet unter anderem der wdr . Der angetroffene Fahrer hatte zwar keine gültige Fahrerlaubnis, aber immerhin einen Fantasieführerschein dabei, der ihn als Presidenten auswies, was ihm sicher bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) wenig hilft. Wahrscheinlich hatte er sich aber beim Erstellen des Dokuments noch gedacht „Yes, I cen".
Zur Problematik eines Fantasieführerscheins und der hiermit zusammenhängenden Urkundsdelikte: Krüger, Strafbarkeit um den sog. "Reichsführerschein", NZV 2008, 611
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6 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierengast kommentiert am Permanenter Link
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Ralf Zosel kommentiert am Permanenter Link
@gast: siehe hierzu http://blog.beck.de/2008/07/18/verlinkung-auf-beck-online
gast kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank, Herr Zosel. Ich finde es nur etwas dürftig, wenn man kommentarlos auf einen Beitrag verweist, ohne etwa die Thematik oder die Grundthese vielleicht wenigstens erwähnt zu haben.
GastII kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Krumm,
sollte "Yes, I cen" dem Leser etwas bestimmtes sagen? Denn richtigerweise schreibt man wohl "Yes, I can":)
Gast kommentiert am Permanenter Link
...dann hätte der Delinquent sich auch als "Präsident" bezeichnen müssen. Das war ein Witz vom Autor des Beitrags, GastII hat ihn nicht verstanden.
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
genau!