Begriffe kloppen
von , veröffentlicht am 17.03.2009Rechtsgebiete: FamFGVerbundbeschlussScheidungsbeschlussVerfahrenskostenhilfeFamilienrecht3|3284 Aufrufe
Mit dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 werden wir umlernen müssen; eine Auswahl:
- Abstammungsache = frühere Kindschaftssache
- Antrag statt Klage
- Beschluss = einzige Entscheidungsform des FamGerichts
- Beschwerde ersetzt auch in den bisherigen ZPO-Famsachen die Berufung
- Beteiligtenfähigkeit ersetzt Parteifähigkeit
- Beteiligter ersetzt Partei
- Familienstreitsachen sind die Güterrechts- Unterhalts- und sonstigen Familiensachen
- Kindschaftssache= Streitigkeiten betr. elterliche Sorge, Umgang und Herausgabe
- Muss-Beteiligter siehe § 7 II FamFG
- Scheidungsbeschluss ersetzt Scheidungsurteil
- Verbundbeschluss ersetzt Verbundurteil
- Verfahren ersetzt Prozess und Rechtsstreit
- Verfahrenskostenhilfe ersetzt Prozesskostenhilfe
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenCarsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Der Begriff der Verfahrenskostenhilfe ist aber knuffig...
Der_Rufer_in_de... kommentiert am Permanenter Link
Ja, aus den Begriffen schimmert irgendwie ein ziemlich naives "Wir haben uns alle lieb, und streiten uns nicht, und Prozesse gegeneinander führen wir schon mal gar nicht".
Die wahre Stimmung zwischen den Parteien Beteiligten gerade in Familiensachen sieht bekanntlich oft anders aus und wird es auch in Zukunft tun..
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Na ja, zumindest bei den Familienstreitsachen kann ich kein "schön, dass wir mal drüber geredet haben" erkennen