Begriffe kloppen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 17.03.2009

Mit dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 werden wir umlernen müssen; eine Auswahl:

  • Abstammungsache  = frühere Kindschaftssache
  • Antrag statt Klage
  • Beschluss = einzige Entscheidungsform des FamGerichts
  • Beschwerde ersetzt auch in den bisherigen ZPO-Famsachen die Berufung
  • Beteiligtenfähigkeit ersetzt Parteifähigkeit
  • Beteiligter ersetzt Partei
  • Familienstreitsachen sind die Güterrechts- Unterhalts- und sonstigen Familiensachen
  • Kindschaftssache= Streitigkeiten betr. elterliche Sorge, Umgang und Herausgabe
  • Muss-Beteiligter siehe § 7 II FamFG
  • Scheidungsbeschluss ersetzt Scheidungsurteil
  • Verbundbeschluss ersetzt Verbundurteil
  • Verfahren ersetzt Prozess und Rechtsstreit
  • Verfahrenskostenhilfe ersetzt Prozesskostenhilfe

 

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3 Kommentare

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Ja, aus den Begriffen schimmert irgendwie ein ziemlich naives "Wir haben uns alle lieb, und streiten uns nicht, und Prozesse gegeneinander führen wir schon mal gar nicht".

Die wahre Stimmung zwischen den Parteien Beteiligten gerade in Familiensachen sieht bekanntlich oft anders aus und wird es auch in Zukunft tun..

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