Einführung in das FamFG (Teil III)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 30.03.2009

Teil III Abstammungssachen, Adoptionssachen, Wohnbungszuweisungs- und Hausratssachen

Abstammungssachen (§§ 111 Nr. 3, 169 FamFG) sind die früheren Kindschaftssachen.  Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen. Das Verfahren ist jetzt kein streitiges ZPO-Verfahren mehr, sondern ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (einfache Familiensache)

Adoptionssachen (§§ 111 Nr. 4, 186 ff FamFG) Inhaltlich keine Änderung. Statt des aufgelösten Vormundschaftsgerichts entscheidet das (große) Familiengericht

Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen (§§ 111 Nr. 5, 200 ff FamFG) Die verfahrensrechtlichen Vorschriften der Hausratsverordnung sind aufgehoben. Es gelten die Verfahrensvorschriften der §§ 200 ff FamFG. Die materiellrechtlichen Vorschriften der Hausratsverordnung gelten vorerst weiter, sie sollen zusammen mit der Reform des Zugewinns aufgehoben und in das BGB rückgeführt werden.

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2 Kommentare

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Danke - kurz und knapp und dennoch (oder gerade deshalb) sehr lehrreich. Ich kann nur Teil 2 nicht finden.... gibts den nicht, oder kann ich den nur nicht finden ?

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