Eva Herman unterliegt gegen den NDR

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 01.04.2009

Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman war keine Arbeitnehmerin des NDR. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Hamburg am 1.4.2009 die Kündigungsschutzklage von Frau Herman gegen den NDR abgewiesen (3 Sa 58/08). Am letzten Verhandlungstag hatte das LAG den ehemaligen Chefsprecher der Tagesschau, Jo Brauner, als Zeugen gehört. Jan Hofer und Jens Riewa hatten bereits im Februar ihre Zeugenaussagen gemacht (dazu schon BeckBlog vom 9.2.2009).

RP-Online berichtet, der Vorsitzende Richter Rainer Schaude habe das Urteil der Kammer mündlich damit begründet, dass die Sprecher der "Tagesschau" in einer Art Selbstorganisation ihre Einsätze abgestimmt und vom Chefsprecher hätten organisieren lassen. Dass sie dabei ihre Wünsche äußern konnten, sei Schaude zufolge untypisch für ein Arbeitsverhältnis. Die Revision wurde vom LAG nicht zugelassen.

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