Nach dem Amoklauf von Winnenden erfolgt die Aburteilung der Trittbrettfahrer sehr zügig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 03.04.2009

19-Jährige erhält vier Wochen Jugendarrest

Das Amtsgericht Delmenhorst bei Bremen verurteilte eine 19-jährige Frau am 31.03.2009 im  beschleunigten Verfahren nur eine Woche nach ihrer Ankündigung zu vier Wochen Arrest. In zwei E-Mails hatte sie gedroht, an ihrer ehemaligen Realschule ein Blutbad wie im baden-württembergischen Winnenden anzurichten. «Das Urteil soll auch ein Signal sein an weitere mögliche Trittbrettfahrer», sagte der Jugendrichter.

14-Jähriger bekommt eine Woche Jugendarrest

Ein 14-jähriger Schüler aus Thüringen wurde zu einer Woche Jugendarrest verurteilt. Er hatte mehrfach im Unterricht Attentate angedroht, teilte die Staatsanwaltschaft am 31.01.2009 vor dem Amtsgericht Meiningen mit. Justizministerin Marion Walsmann (CDU) begrüßte das schnelle Urteil und sagte, gerade bei jugendlichen Straftätern sei es wichtig, dass die Strafe auf dem Fuße folge, um ihnen die Folgen ihres Handelns deutlich zu machen.

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6 Kommentare

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«Das Urteil soll auch ein Signal sein an weitere mögliche Trittbrettfahrer», sagte der Jugendrichter.

Heisst das also, dass Richter jetzt offen zugeben, Politik zu betreiben, ohne dabei rot zu werden?

Vielleicht solllten wir § 46 StGB, der bisher lautet: 

"Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen." 

umschreiben, damit er folgende Fassung enthaelt:

"Die Auswirkungen des Urteils auf die Gesellschaft ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Verhalten von Menschen in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen." 

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Ich bezweifel, dass die abgeurteilten Schüler wirklich einen Amoklauf durchführen oder es zumindest planten, § 241 I StGB. Das strenge Auslegen von § 241 II StGB würde wohl die Hälfte der Bundesbürger kriminalisieren. Aber was soll man auch anderes erwarten nach einem solchen Unglück: Es ist die pure Hysterie.

Statt Warnschuss oder kurzer Prozess würden wohl Sitzungen bei einem Kinder- und Jugendpsychiater mehr helfen. Aber Einsperren ist sicherlich der bessere Weg, den Kinder in ihren Problemen zu helfen.

Ich musste heute zur Bank und hatte zufällig eine schwarze Hose und ein schwarzen Pulli an. Als ich mich dann im Spiegelbild der Scheibe sah, musste ich auch kurz nachdenken, dass das ja eine gefährliche bzw. auffällige Kleidung inzwischen ist. Nungut, ich erfülle wohl altersmäßig nicht das Schema, aber aus den Medien hörte ich erst letztens, dass bei einer Schule ein Fehlalarm ausgelöste, weil ein Junge ähnlich schwarzbekleidet zu sehen war. Das stimmt dann doch nachdenklich...

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ich denke, ein strafbarkeit ergibt sich aus § 126 stgb und nicht aus § 241?

so richtig abschreckend scheint eine solche verurteilung nicht zu sein. in meiner stadt wurden in letzten 2 wochen 3 schüler/-innen festgenommen, weil sie eine straftat an ihren schulen angedroht hatten.

 

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@ralf, Ihre Bedenken teile ich. Im Jugendstrafrecht gilt dies noch mehr: Aus generalpräventiven Gründen darf hier nicht gestraft werden, sondern nur aus spezialpräventiven, erzieherischen Gründen. Früher hat die höchstrichterliche Rechtsprechung Urteile mit solchen Begründungen aufgehoben.
Nun mag es erzieherisch angemessen sein (der Einzelfall entscheidet), jemandem, der solche Drohungen äußert und ggf.  einen großen Polizei- oder Feuerwehreinsatz zu verantworten hat, recht schnell und deutlich zu zeigen, dass dies nicht hingenommen werden kann. Andererseits lässt aber die Gesellschaft (Erwachsene!)  eine von der Presse geschürte Hysterie zu, die ihresgleichen sucht.

Ein Schüler steckt fest in einem eigenen sozialen System (Schule), das sehr viel bessere Regularien kennt, als die Keule des Strafrechts. Ich verstehe die Sorge der Betroffenen, bin aber davon überzeugt, dass (dumme?) junge Menschen hier vollkommen über Gebühr bestraft werden und ein echter erzieherischer Ansatz wertvoller ist.

Wenn die Existenz zudem einmal richtig ruiniert ist, weil in Panik bestraft wird und es mit 16 keine Perspektive mehr gibt, gibt es plötzlich tatsächliche "Anreize" sich "am System zu rächen".

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Herr Ferner,
grundsätzlich kann ich dem zuzustimmen, aber die Regularien der Schulen erscheinen manchmal sogar schlimmer und weitreichender als die eines vernünftig und erzieherisch eingesetzten Jugendstrafrechts. Völlig überzogen ist es m. E., wenn alles zusammen kommt, siehe hier.

Beste Grüße
Henning Ernst Müller

 

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