Jetzt muss die Bundesregierung eine klarere Linie über den Umgang mit Piraten finden - Fünf deutsche Seeleute in der Hand von Piraten
von , veröffentlicht am 07.04.2009Die Piraterie-Fälle, in denen die Bundesrepublik Deutschland tangiert ist, haben binnen kurzer Zeit eine stete Steigerung erfahren, die nun die Bundesregierung zwingen wird, ein tragfähiges Konzept zu verabschieden: Fünf deutsche Seeleute sind auf dem in Hamburg registrierten deutschen Containerschiff "Hansa Stavanger" vor der Küste Somalias in die Hände mutmaßlicher Piraten gefallen. Soll es nun Strafverfahren in Deutschland geben oder nicht, weil man auf einen Internationalen Piraterie-Gerichtshof hofft.
Die Staatsanwalt Hamburg hat gestern ein Ermitttlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Angriffs auf den Seeverkehr nach § 316c StGB eingeleitet. Das Bundeskriminalamt ist mit den Ermittlungen beauftragt. Ob eine Lösegeldforderung gestelt wurde, ist nicht bekannt. Ein Krisenstab im Auswärtigen Amt arbeitet daran, das Schiff iweder frei zu bekommen.
Ungewiss ist weiter das Schicksal der mutmaßlichen sieben Piraten, die vor mehr als einer Woche im Golf von Aden nach einem Angriff auf den deutschen Marine-Tanker "Spessart" auf der Fregatte "Rheinland-Pfalz" festgehalten werden. Die Staatsanwalt Kiel teilte gestern mit, dass die Entscheidung, ob die mutmaßlichen Piraten in Deutschland angeklagt oder nach Kenia überstellt werden, bei der Bundesregierung liege.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenProf. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag: Der Moderator im Forum "Völkerstrafrecht" Herr Rechtsreferendar Till Gut hat heute nun den Vertragstext zwischen EU und Kenia per Link eingestellt, der im vorliegendem Zusammenhang von Interesse ist.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Mit den "Rechtsrahmen der Maßnahmen gegen die Seepiraterie" befasst sich der lesenswerte Aufsatz von Fischer-Lescano/Tohidipur NJW 2009, 1243.