Offenbar Amoklauf im Landgericht Landshut - vermutlich mehrere Tote
von , veröffentlicht am 07.04.2009Soeben bekomme ich die Meldung der Süddeutschen Zeitung von 10:57 Uhr auf den Tisch: Im Landgericht Landshut ist es offenbar zu einem Amoklauf mit vermutlich mehreren Toten gekommen. Unter ihnen sei auch der Schütze. Näheres will die SZ demnächst berichten.
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenProf. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wohl kein Amoklauf in dem Sinne, dass wahllos auf Umstehende geschossen wurde, sondern, so jedenfalls ist es dem Bericht auf Spiegel-Online zu entnehmen, Schüsse auf Verwandte im Umfeld bzw. aus Anlass eines Erbschaftsstreits. Schlimm genug.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Jetzt liegt auch die aktualisierte Meldung der SZ vor, die den bereits von Herrn Kollegen Müller verlinkten Bericht von SPIEGEL ONLINE bestätigt.
Schon jetzt zeichnet sich die Frage "nach der Sicherheit" in Gerichtsgebäuden ab. Ein zentraler Gefahrpunkt besteht m.E. weniger bei den Strafgerichten als vielmehr bei den Familiengerichten. Wenn ich mich richtig erinnere gab es vor mehr 10 Jahren schon eine Attacke beim Familiengericht in Landshut und einige Zeit später beim AG - FamG - Euskirchen mit tödlichem Ausgang.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Unter dem entsprechenden Artikel auf welt-online ergibt sich mittlerweile eine Leserdiskussion, die u.a. Auskunft gibt über die verschiedenen Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden. Während manche Leser von sehr strengen (alle Gerichtszweige betreffenden) Kontrollen wie im Flughafen berichten, berichten andere, sie seien noch nie kontrolliert worden. Auch die Verteilung der Kontrolldichte ist offenbar nicht streng nach Großstadt und Kleinstadt sortiert, sondern erscheint fast willkürlich. Anzunehmen ist auch, dass in manchen Gerichten eine Eingangskontrolle nur erfolgt, wenn man Störungen besorgen muss (etwa bei besonders medienöffentlichen Straftaten), in anderen aber routinemäßig und "ständig" kontrolliert wird.
Hier wäre freilich bezüglich der Familiengerichtssachen noch zu fragen, ob eine Eingangskontrolle wirklich Taten verhindern kann. Während bei Strafprozessen (etwa: Opfer schießt auf Angeklagten, Komplizen versuchen einen Angeklagten zu befreien oder Rache an Justizbediensteten) noch ein Bezug zum Gebäude besteht, wäre dies ja bei Familienprozessen nicht der Fall. Die Kontrahenten können ja ebenso gut auf der Straße oder zuhause angegriffen werden. Und eine Verlagerung des Schusswaffeneinsatzes nach draußen (also vor das Gerichtsgebäude) bringt ja nicht viel.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Hier nun der Link auf die Meldung des Bayerischen Rundfunks zum aktuellen Stand (Video).