LAG Köln: Kündigung bei Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 15.04.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungRauchverbot2|4486 Aufrufe

Das LAG Köln hat in einem unlängst veröffentlichten Urteil (vom 1. 8. 2008, 4 Sa 590/08) entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte.

Der Arbeitnehmer war in einem Betrieb beschäftigt, der Lebensmittel herstellt. Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Am 21.4.2006 war der Lagerarbeiter vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen worden. Darauf wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Weniger als drei Monate danach rauchte der Arbeiter erneut im Lager. Ihm wurde fristgerecht zum 31.3.2007 gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Dementsprechend wurde, weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, das Arbeitsverhältnis über den 31.3.2007 fortgesetzt. Bereits im August 2007 jedoch rauchte der Arbeiter erneut im Lager, worauf ihm erneut fristgerecht gekündigt wurde. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage blieb in beiden Instanzen erfolglos (aus der Pressemitteilung des LAG Köln).

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2 Kommentare

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Korrektes Urteil. Nix zu meckern.

Wer so beharrlich gegen offenbar sicherheitsrelevante Regeln im Unternehmen verstößt, um sein privates Wohlbefinden zu fördern, obwohl er schon mal vor dem Abgrund stand, hat es nicht besser verdient.

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