Für Anwälte wichtig: Pflichtverteidiger im OWi-Verfahren - das geht!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.04.2009

Im Blog von Rechtsanwalt Achim Flauaus findet sich ein Hinweis auf einen Beschluss des LG Mainz v. 6.4.2009 - 1 Qs 49/09 zur Pflichtverteidigerbestellug im OWi-Verfahren. Leider liegt mir die Entscheidung nicht im Volltext vor. Nach Rechtsanwalt Flauaus war der Sachverhalt so:

>> ...Es ging zwar "eigentlich" nur um ein Bußgeld von 50 € wegen eines Verkehrsverstoßes. Damit verbunden war jedoch die Eintragung von 3 Punkten in Flensburg. Wegen voreingetragener 16 Punkte hatte der Betroffene wegen Erreichens von mindestens 18 Punkten daher mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Da er Berufskraftfahrer und schon 61 Jahre alt war, ohne Fahrerlaubnis mit der Kündigung rechnen mußte und altersbedingt auch nicht ohne weiteres mit einer Neuanstellung, waren die Folgen der Verurteilung derart gravierend, daß ein Fall notwendiger Verteidigung gem § 140 II StPO vorlag<<

Die Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren ist bislang selten. Vielleicht wird sie sich jedenfalls in Verfahren durchsetzen, in denen es um die Verwertung einer polizeilich angeordneten Blutprobe geht. Wichtig zu wissen ist, dass § 140 StPO im gerichtlichen OWi-Verfahren uneingeschränkt gilt. Im Vorverfahren kommt die Pflichtverteidigung nur nach § 60 OWiG i.V.m. § 140 Abs. 2 StPO in Betracht.

Wer sich weiter zur Pflichtverteidigung in Owi-Sachen informieren will: Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl. 2008, Rn. 2020. 

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1 Kommentar

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Ich hätte da mal eine Frage, insbesondere zur Stellungnahme des Bereitschaftsrichters vom 24.06.

 

An unserem AG gibt es grundsätzlich ab 19.00 Uhr gar keinen Bereitschaftsdienst nach dem Geschäftsverteilungsplan, weil ein Bereitschaftsdienst zu hohe Kosten verursachen würde. Auf diese Art und Weise kann man m. E. aber auch nicht die Diskussion über einen Richtervorbehalt erledigen oder?

 

Im übrigen zur Begründung: Vormals gab es diesen bis 21.00 Uhr, aber da hat kaum jemand angerufen. Lol

 

 

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