"Straßenverkehrspaket" des Europäischen Parlaments

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.04.2009

Am 23.4.09 hat das Europäische Parlament ein Straßenverkehrspaket verabschiedet. Das Paket besteht aus insgesamt drei Verordnungen zur «Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers», zum «Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt» sowie zum «Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt». Ich will an dieser Stelle natürlich nicht behaupten, den Inhalt als Experte beurteilen zu können. Für interessierte Blogleser allerdings hier die wichtigsten Punkte laut beck-aktuell:

 

  • "...Die Verordnung schreibe fest, so das Parlament, dass die Kabotage «nicht untersagt werden sollte, sofern sie nicht dergestalt durchgeführt wird, dass dadurch eine dauerhafte oder ununterbrochene Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat entsteht». Drei Fahrten in sieben Tagen werden nun erlaubt und die EU-Kommission wird aufgefordert, bis 2013 die Marktlage eng zu überwachen und gegebenenfalls eine weitere Öffnung der inländischen Straßenverkehrsmärkte, einschließlich der Kabotage, vorzuschlagen....

  • ...Es werde ein einfacheres und schnelleres Verfahren für die Genehmigung grenzüberschreitender Liniendienste eingeführt. Auch werde die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt und die Formate für einschlägige Dokumente würden harmonisiert, um Kontrollen zu vereinfachen. Die Vorschriften für von Reiseunternehmen organisierte Busreisen sollen erleichtert werden....

 

  • ...Die dritte Verordnung lege in Bezug auf Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssten, um für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen zu werden oder weiterhin zugelassen zu bleiben. Ebenso werde geregelt, unter welchen Umständen ein Unternehmen einen Verkehrsleiter beschäftigen könne. Transportunternehmen müssten europaweit ihre Zuverlässigkeit beweisen und eine gesunde Finanzstruktur aufweisen..."

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen